Freitag, 18.05.2012|
 
 

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Vergaberichtlinie des »Vereins zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports in Sachsen-Anhalt e.V.«

§ 1 | Geltungsbereich

Der Verein zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt gemäß § 2 der Satzung ausschließlich Behinderten- und Rehabilitationssportvereine bzw. -abteilungen Sachsen-Anhalts, die im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V. Mitglied sind.

§ 2 | Verwendung der Fördergelder

Gemäß § 2 der Satzung des Vereins zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports in Sachsen-Anhalt e.V. können Einnahmen zur Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung der praktischen Behindertensportarbeit in Sachsen-Anhalt Verwendung finden, insbesondere zur/zum:

  • Aufbau von neuen Behinderten- und Rehabilitationssportangeboten,
  • Anschaffung von Sportgeräten,
  • Durchführung besonderer Behindertensportveranstaltungen,
  • Teilnahme an besonderen Behindertensportveranstaltungen,
  • Bau bzw. Unterhaltung von Behindertensportanlagen und -geräten bzw. für barrierefreie Umbauten,
  • Nachwuchsförderung im Behindertensport,
  • Unterstützung von Vereinen mit Leistungssportlern der Behinderten,
  • Durchführung von Maßnahmen mit besonderem Inhalt im Interesse des Verbandes und
  • Bereitstellung von Mitteln zur Absicherung der laufenden Geschäfte des Vereins soweit dafür keine oder nicht ausreichende Mittel von dritter Seite zur Verfügung stehen.

§ 3 | Antragsverfahren

Förderanträge können grundsätzlich nur von Behinderten- und Rehabilitationssportvereinen aus Sachsen-Anhalt gestellt werden. Im Antrag müssen das Ziel der Maßnahme, die Gesamtkosten, der Eigenanteil des Vereins (min. 20 %) und eingesetzte Mittel Dritter ausgewiesen sein. Die Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 20.02. zu stellen.

§ 4 | Vergabe der Mittel

Grundlage für die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports sind Einnahmen des Vereins zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports Sachsen-Anhalt e.V. Die Entscheidung über eine Förderung einschließlich der Höhe obliegt gemäß § 7 der Satzung der Vergabekommission. Die Aufgabe der Vergabekommission obliegt dem Vorstand. Die Vergabekommission entscheidet jeweils im ersten Kalenderhalbjahr über die Vergabe der Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, ebenfalls kein Anspruch auf Wiederholung einer Fördermaßnahme.

Diese Vergaberichtlinie tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 31.08.1996 in Kraft.

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BSSA-Kontakt

BSSA

Anschrift Geschäftsstelle:

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
Am Steintor 14
06112 Halle (Saale)

Kontakt Geschäftsstelle:

Tel.: 0345 5170824
Fax.: 0345 5170825
E-Mail: info@bssa.de
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