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Vergaberichtlinie des »Vereins zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports in Sachsen-Anhalt e.V.«
Der Verein zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt gemäß § 2 der Satzung ausschließlich Behinderten- und Rehabilitationssportvereine bzw. -abteilungen Sachsen-Anhalts, die im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V. Mitglied sind.
Gemäß § 2 der Satzung des Vereins zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports in Sachsen-Anhalt e.V. können Einnahmen zur Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung der praktischen Behindertensportarbeit in Sachsen-Anhalt Verwendung finden, insbesondere zur/zum:
Förderanträge können grundsätzlich nur von Behinderten- und Rehabilitationssportvereinen aus Sachsen-Anhalt gestellt werden. Im Antrag müssen das Ziel der Maßnahme, die Gesamtkosten, der Eigenanteil des Vereins (min. 20 %) und eingesetzte Mittel Dritter ausgewiesen sein. Die Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 20.02. zu stellen.
Grundlage für die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports sind Einnahmen des Vereins zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports Sachsen-Anhalt e.V. Die Entscheidung über eine Förderung einschließlich der Höhe obliegt gemäß § 7 der Satzung der Vergabekommission. Die Aufgabe der Vergabekommission obliegt dem Vorstand. Die Vergabekommission entscheidet jeweils im ersten Kalenderhalbjahr über die Vergabe der Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, ebenfalls kein Anspruch auf Wiederholung einer Fördermaßnahme.
Diese Vergaberichtlinie tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 31.08.1996 in Kraft.
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Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
Am Steintor 14
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345 5170824
Fax.: 0345 5170825
E-Mail: info@bssa.de
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