Freitag, 18.05.2012|
 
 

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Teilnahmebedingungen

Für die TeilnehmerInnen an den Aus- und Fortbildungslehrgängen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Delegierung durch einen Mitgliedsverein
  • Mindestalter zur Lehrgangsteilnahme: Vollendung des 17. Lebensjahres.

Im Einzelfall kann ein sportärztliches Gesundheitszeugnis notwendig sein. Bis zum Lehrgangsabschluss ist der Nachweis einer "Ersten Hilfe Ausbildung" (nicht älter als 2 Jahre) zu erbringen; berufliche Qualifikationen und Rettungsschwimmernachweis können anerkannt werden.

Lehrgangsgebühren

Für die Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen des BSSA übernimmt der Verband die Kosten der Durchführung (Honorare, Lehrgangsmaterialien, Fahrtkosten innerhalb des Lehrganges, Mieten, Getränke nach Möglichkeit) bei einem Unkostenbeitrag entsprechend der Tabelle:

Ausbildung BSSA-Mitglieder Mitglieder in anderen LV
des DBS**
Nichtmitglieder
Basisausbildung
(Block 10, 20)
Laien 300,- Euro 450,- Euro 600,- Euro
Ausbildung für PT* 400,- Euro 600,- Euro 800,- Euro
Ausbildung B-Lizenz + Sportlehrer
150,- Euro 250,- Euro 500,- Euro
Spezialausbildung
(Block 30-80)
Block 40 Laien 300,- Euro 450,- Euro 600,- Euro
Block 40 für PT* 300,- Euro 450,- Euro 600,- Euro
Blöcke 30, 50-80 180,- Euro 400,- Euro 600,- Euro
Fortbildung   75,- Euro 100,- Euro 150,- Euro

* PT – Physiotherapeuten
** auch gültig für Nichtmitglieder aus Vereinen, die sich im Aufnahmeverfahren des BSSA befinden.

  • An-, Abreise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.
  • Für Vereine, denen dadurch finanzieller Aufwand in größerem Umfang entsteht, existiert die Möglichkeit bis zum 30.10. des laufenden Jahres einen Förderantrag zu stellen (formlos). Der BSSA kann bis zu 50 % der Übernachtungskosten bis zu einer Obergrenze von 15,- €/Tag und Übernachtung erstatten. Originalbelege sind beizufügen. Die Entscheidung fällt das Präsidium auf der Grundlage eines Vorschlages des Finanzausschusses.
  • Ausnahmen bestätigt der Lehrwart. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.
  • Der BSSA weist vorsorglich darauf hin, dass Teilnehmer, die keinem Mitgliedsverein des BSSA angehören, durch den BSSA nicht unfall- und haftpflichtversichert sind.

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Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
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Tel.: 0345 5170824
Fax.: 0345 5170825
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