Corona Informationsarchiv 2020

Informationen und Empfehlungen für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Das müssen Sie jetzt wissen

16.12.2020 - 21. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
gern übersenden wir heute weitere wichtige Informationen.

1. Durchführung des Rehabilitationssports

Laut der 9. Verordnung SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.12.2020 darf der Rehabilitationssport gemäß § 8 Sportstätten und Sportbetrieb unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterhin durchgeführt werden.

Der BSSA empfiehlt aufgrund der aktuellen Infektionszahlen allen Mitgliedsvereinen, unabhängig von der aktuellen Verordnung des Landes Sachsen-Anhalts, den Rehabilitationssport vom 16.12.2020 – 10.01.2021 auszusetzen.

2. Erhöhung der Kostensätze ab 01.01.2021 (Anlage 1)

2.1 Kostensätze – Primärkassen (Landesebene)

Im Rahmen der Kostenverhandlungen mit den Primärkassen können wir heute erfreulicherweise mitteilen, dass der BSSA für das Jahr 2021 deutlich höhere Kostensätze im Rehabilitationssport für seine Mitgliedsvereine verhandeln konnte. Hinsichtlich der Fortsetzung der Corona-Zulage von 0,30 €/ Teilnehmer*innen/ Übungsstunde ab 01.01.2021 haben wir bei den Primärkassen angefragt.

2.2 Kostensätze – Verband der Ersatzkassen (Bundesebene)

Auf Bundesebene hat der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) ebenfalls höhere Kostensätze im Rehabilitationssport erzielt. Besonders positiv ist, dass die sog. Günstigkeitsklausel für die kommende zwei Jahre ausgesetzt und die Corona-Zulage von
10 Prozent/Teilnehmer*innen/Übungsstunde bis 30.06.2021 weitergezahlt werden.

In der Anlage 1 sehen Sie die ab 01.01.2021 gültigen Kostensätze (Stand: 14.12.2020)

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3. Festlegungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Verlängerung des Genehmigungszeitraumes

3.1 Infos zur doppelten Verlängerung von Verordnungen

In der letzten (20.) BSSA-Infomail an alle Mitgliedsvereine haben wir über die Verlängerung des Genehmigungszeitraumes der Verordnungen im Rehabilitationssport informiert. Bei Verordnungen (Muster 56), die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

Zwischenzeitlich erhielten wir Anfragen, ob Verordnungen zweimal verlängert werden dürfen, d. h. 2 x 6 Monate. Laut Information des DBS und des GKV ist eine doppelte Verlängerung nicht möglich.

3.2 Briefe an Abrechnungsfirmen

Auf Grundlage der bestehenden Kooperationsverträge hat der BSSA die Abrechnungsfirmen azh, optadata und rehafit über die erneute Verlängerung der Sonderregelung (Verlängerung des Verordnungszeitraumes) der gesetzlichen Krankenkassen informiert (siehe Brief Anlage 2).

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Für Fragen stehen wir Ihnen bis zum 22.12.2020 in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

In der Zeit vom 23.12.2020 bis einschließlich 03.01.2020 ist die Geschäftsstelle des BSSA geschlossen. Ab dem 04.01.2021 erreichen Sie uns wieder zu unseren gewohnten Geschäftszeiten.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Ihren Mitarbeiter*innen trotz aller Einschränkungen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

09.12.2020 - 20. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
gern übersenden wir heute weitere wichtige Informationen.

1. Festlegungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Verlängerung des Genehmigungszeitraumes (Anlagen 1 und 2)

In der Anlage übersenden wir Ihnen zwei Informationsblätter der Verbände der Krankenversicherungen auf Bundesebene, damit haben die darin getroffenen Festlegungen einheitlich Gültigkeit für alle gesetzlichen Krankenversicherungen.
Für die gesetzlichen Krankenversicherungen gelten einheitlich folgende Regelungen zur Verlängerung der Verordnungen:

1. Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56):

Bei Verordnungen (Muster 56), die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
Damit gilt für alle Verordnungen im Zeitraum vom 16.03.2020 – 31.03.2021, dass diese automatisch um 6 Monate verlängert werden (vgl. auch Information der GKV vom 24.07.2020, ebenfalls im Anhang, siehe Anlage 2).

1. Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56):

Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen – hier gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

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2. Fortführung des Rehasports als Tele-/Online-Angebot

Rehabilitationssport in Form von Tele-Rehasport kann bis 30.06.2021 fortgeführt werden.
Mit der DRV Mitteldeutschland stehen wir im weiteren Austausch, ob auch dort die Sonderregelungen fortgeführt werden können. So bald hierzu Informationen vorliegen, informieren wir gerne darüber.
Auf Grundlage der bestehenden Kooperationsverträge hat der BSSA die Abrechnungsfirmen azh, optadata und rehafit über die weitere Verlängerung der Sonderregelung zur Verlängerung der Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen informiert.

2. Einladung zur Videokonferenz am Montag, den 14.12.2020, 10:00 Uhr

Gern möchten wir Sie nochmals zu unserer geplanten Videokonferenz einladen. Folgenden Themen sind geplant:

  • Aktuelle Situation in den Vereinen – Durchführung des Rehasports im Dezember 2020
  • Abrechnung Rehasport

Die Videokonferenz wird geleitet von Andrea Holz (Geschäftsführerin BSSA). Weiterhin begleiten die Videokonferenz Silke Gebhardt (Bildungsreferentin) und Doreen Seiffert (Referentin Rehabilitationssport).
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 08:30 Uhr am 14.12.2020 eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.


Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Das Wichtigste – bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

04.12.2020 - 19. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
gern übersenden wir heute weitere wichtige Informationen.

1. weitere Durchführung des Rehasports im Dezember 2020

Laut der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 27. November 2020 (Dritte Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) darf der ärztlich verordnete Rehabilitationssport auch im Dezember 2020 weiter unter strengster Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden. Die Festlegungen der jeweiligen Kommunen und Landkreise sind zu beachten.
Aufgrund der noch auf hohem Niveau stagnierenden Covid-19-Infektionszahlen weisen wir erneut und ausdrücklich auf die weiterhin strengste Einhaltung der Hygienemaßnahmen hin (siehe Anlage 1).

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2. Einladung zur Videokonferenz

Zum Jahresende planen wir eine Videokonferenz als Serviceleistung des BSSA zu folgenden Themen:

  • Aktuelle Situation in den Vereinen – Durchführung des Rehasports im Dezember 2020
  • Abrechnung des Rehasports

Geplante Termin:
Montag, 14.12.2020 um 10 Uhr

Die Videokonferenz wird geleitet von Andrea Holz (Geschäftsführerin BSSA). Weiterhin begleiten die Videokonferenz Silke Gebhardt (Bildungsreferentin) und Doreen Seiffert (Referentin Rehabilitationssport).
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 08:30 Uhr am 14.12.2020 eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

3. Aufruf zur Beteiligung an einer Onlinebefragung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation

Wir möchten alle Vereine zur Beteiligung an der DVfR – Onlinebefragung aufrufen.
Die Befragung ist Teil eines Konsultationsprozesses, der die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und Pflegebedarf darstellen soll.
Die Online-Befragung richtet sich u.a. an:

  • Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und/oder Pflegebedarf
  • Dienste und Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe anbieten
  • Leistungs- und Kostenträger (u.a. Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX)

Zum Online-Fragebogen führt Sie dieser Link:
https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/online-befragung-corona-folgen-fuer-menschen-mit-behinderungen/
Hier finden Sie auch weitere Informationen z. B. zum Ausfüllen des Fragebogens.
Eine Teilnahme an der Befragung ist bis zum 13. Dezember 2020 möglich.

4. REWE Aktion – Scheine für Vereine

Die Aktion Scheine für Vereine läuft im Zeitraum vom 02.11. – 20.12.2020, jedoch nur solange der Vorrat reicht. Jeder REWE Kunde erhält beim Einkauf im Markt und bei einer Bestellung auf rewe.de pro 15 € Einkaufswert einen Vereinsschein GRATIS. Der Vereinsschein kann einem Amateur-Sportverein zugeordnet werden. Entweder in der REWE App oder auf https://www.rewe.de/scheinefuervereine/. Die Vereinsscheine können bis zum 31.12.2020 den Sportvereinen zugeordnet werden. Die Prämienbestellung (bei einer ausreichenden Anzahl an Vereinsscheinen) ist durch die Sportvereine bis zum 31.01.2021 möglich.
Weitere Infos finden Sie unter: https://scheinefuervereine.rewe.de/


Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Das Wichtigste – bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

06.11.2020 - 18. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
gern übersenden wir heute weitere wichtige Informationen.

Einladung zur Videokonferenz

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen planen wir unsere nächste Videokonferenz als Serviceleistung des BSSA zu folgenden Themen:

  • Aktuelle Situation in den Vereinen – Durchführung des Rehasports im November 2020
  • Abrechnung des Rehasports

Geplante Termine:
Freitag, 13. November 2020 um 14 Uhr
Mittwoch, 18. November 2020 um 10 Uhr

Die Videokonferenz wird geleitet von Andrea Holz (Geschäftsführerin BSSA). Weiterhin begleiten die Videokonferenz Jörg Möbius (Leiter des Regionalzentrums), Birgit Strackeljan (Mitarbeiterin Regionalzentrum), Silke Gebhardt (Bildungsreferentin) und Doreen Seiffert (Referentin Rehabilitationssport).
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 13. November 2020 bis 12:00 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

2. Umfrage zur Durchführung des Rehasports

Um einen Überblick zu erhalten, welche BSSA-Mitgliedsvereine den ärztlich verordneten Rehasport im November und Dezember 2020 anbieten, bitten wir Sie bis zum 13.11.2020 an unserer kurzen Umfrage teilzunehmen (eine Minute) – hier ist der
Link: https://www.surveymonkey.de/r/PLQ6P78
Vielen Dank für Ihre Mühe!

3. Regelungen der DRV Bund

Laut der Mitteilung des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) bestätigt die DRV Bund, dass „Online-Rehasport-Angebote“ bis zum 31.12.2020 fortgeführt werden dürfen.

Bezüglich der Verlängerung gelten weiterhin folgende Regelungen:

  • Verlängerung des Genehmigungszeitraumes
    für den Beginn der Verordnung: 3 Monate
    für den Abschluss der Verordnung: 3 Monate
  • Es gilt die mit der jeweiligen Verordnung verbundene Zusage der DRV Bund zur Kostenübernahme (auch bei einem späteren Beginn bzw. späterer Fortführung sowie Beendigung)

Zusatzinformationen zur häuslichen Quarantäne (siehe Anlage 1)

Wenn ein/e Arbeitnehmer*in bzw. das Kind (bis 12 Jahre) zur häuslichen Quarantäne verpflichtet wird, hat der Arbeitgeber auf der Grundlage von § 56 Abs. 1a Nr. 2 IfSG die Möglichkeit der Erstattung des Verdienstausfalls, auch zur Betreuung des Kindes. Weitere Informationen finden Sie unter:
Quelle: https://www.aok.de/fk/sachsen-anhalt/sozialversicherung/corona-informationen-fuer-arbeitgeber/arbeitsentgelt-waehrend-einer-quarantaene/

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Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind trotz teilweise fortgesetzter Kurzarbeit telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Das Wichtigste – bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

30.10.2020 - 17. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen haben der Bund und die Länder am 28.10.2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.
Der BSSA war in den letzten Tagen in direkter Abstimmung mit dem Sozial- und Innenministerium und hat alles versucht, damit der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Sachsen-Anhalt weitergeführt werden kann. Erfreulicherweise können wir Ihnen heute mitteilen, dass im Ergebnis der Pressekonferenz des Landes Sachsen-Anhalts am 29.10.2020 der ärztlich verordnete Rehabilitationssport stattfinden darf. Die Entscheidung zur Fortführung liegt jedoch bei den Vereinen. Die Landesregierung hat lediglich den rechtlichen Rahmen zur Fortführung gegeben. Weiterhin sind die Festlegungen der jeweiligen Kommunen und Landkreise relevant.

1. Informationen zur Durchführung des Rehasports ab 02.11.2020

Der BSSA hat in Abstimmung mit dem Landessportarzt Dr. Lars Homagk seine Kriterien zur Durchführung des Rehasports der aktuellen Situation angepasst (siehe Anlage 1).

2. Kostensätze – Corona Zuschlag: Ergebnisse aus der Abstimmung zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Deutschen Behindertensportverband (DBS)

Laut der Mitteilung des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) ist der Vertrag mit dem Verband der Ersatzkassen zur Verlängerung der Ausgleichszahlungen unterschrieben, d. h. die Ausgleichszahlung von 10% wird weiterhin bis 31.12.2020 gewährt (siehe Übersicht der neuen Kostensätze Anlage 2).

3. Online-Rehasport

Laut Beschluss des Hauptvorstandes des DBS ist die Durchführung des Online-Rehasports zunächst bis 31.12.2020 möglich.

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4. DOSB stellt TÜV-geprüftes Hygienekonzept zur Verfügung

Die dynamische Entwicklung der Infektionszahlen in vielen Teilen Deutschlands ist beunruhigend. Einschränkungen für den laufenden Sportbetrieb nehmen tendenziell wieder zu. In dieser von Verunsicherung geprägten Zeit setzt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ein Zeichen für sichere Sportveranstaltungen. Ein vom TÜV Rheinland geprüftes nationales Hygiene-Rahmenkonzept (Anlage 3) für den Wettkampf- und Spielbetrieb in SPORTDEUTSCHLAND soll in Zeiten der Pandemie Vereinen und Verbänden Hilfestellung geben.
Die komplette Meldung findet ihr hier: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1635


Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind trotz teilweise fortgesetzter Kurzarbeit telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Das Wichtigste – bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

29.10.2020 - 16. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,

mit großer Sorge haben wir die gestrige Information der Bundesregierung über den erneuten Lockdown für vier Wochen zur Kenntnis nehmen müssen, der u. a. auch den Amateursport betrifft.

Im Ergebnis umfangreicher Lobbyarbeit ist es dem BSSA gelungen, dass es für den Rehasport aufgrund der ärztlichen Verordnung noch eine Chance gibt, in der neuen Landesverordnung, die morgen erwartet wird, nicht von der erneuten Schließung betroffen zu sein.

Sowohl der LSB, das Innen- und Sozialministerium tragen die Argumentation des BSSA mit, dass der Rehasport aufgrund der ärztlichen Verordnung eine Sonderstellung innerhalb des Sports einnimmt.

Gegebenenfalls können die vereinsinternen Entscheidungen bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Landesverordnung vertagt werden.

Wir informieren, sobald neue Informationen bekannt sind.

28.10.2020 - 15. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen beraten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer heute über weitere Maßnahmen. Anfang der kommenden Woche fallen auf dieser Grundlage die Entscheidungen für Sachsen-Anhalt. Der BSSA steht mit dem Innen- und Sozialministerium in Vorbereitung möglicher Maßnahmen im direkten Kontakt.
Unabhängig davon übersenden wir Ihnen heute im Ergebnis einer Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt wichtige Informationen über aktuelle Corona-Hilfen des Landes Sachsen-Anhalts für Sportvereine.

1. Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Sportvereine und Sportverbände in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Erhalt von Sportvereinen, die durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten sind oder durch Mindereinnahmen im Jahr 2020 voraussichtlich geraten werden. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind und bis zum 31.12.2019 nicht in Zahlungsschwierigkeiten waren, bei denen aber in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen bzw. wegen Mindereinnahmen zu erwarten sind.
Anträge können Sportvereine stellen, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Notbetrieb im genannten Zeitraum zu zahlen. Als fortlaufende Einnahmen zählen dabei z. B. Mitgliedsbeiträge, Einnahmen der Krankenkassen (Kursgebühren), Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, das Konjunktur-Paket vom Bund, Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen Dritter.
Die Billigkeitsleistung wird in Form der Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt.
Die Antragsfrist am 15. November 2020 ist zu beachten. Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie im Anhang dieser E-Mail (Anlage 1 und 2).
Wichtiger Hinweis im Ergebnis einer Abstimmung des BSSA mit Frau Schubert-Döbbelin vom LVwA am 27.10.2020: Die Existenzbedrohung eines Vereins kann im Jahr 2020 durch die fehlenden Einnahmen im Rehasport entstanden sein, obwohl die Buchung (Abrechnung des Rehasports) erst 2021 erfolgt. Somit kann keine Schlechterstellung wegen verzögerter Buchung erfolgen. Wir empfehlen, diesen Hinweis im Pkt. 5 des Antragsformulars mit aufzunehmen.
Für Fragen zur Beantragung der Corona-Hilfen bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Videokonferenz an zwei Terminen:

Freitag, 30.10.2020 von 15:30 – 16:30 Uhr
Montag, 02.11.2020 von 11:00 – 12:00 Uhr

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens Freitag, 30.10.2020 bis 12:00 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

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2. Corona-Überbrückungshilfe des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020)

In Abstimmung mit unserem Steuerbüro senden wir Ihnen Informationen zur zweiten Phase der Corona-Überbrückungshilfe (Anlage 3).
Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html
Die Beantragung erfolgt auf elektronischem Wege über den Steuerberater.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind trotz teilweise fortgesetzter Kurzarbeit telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Drücken wir die Daumen für die anstehenden Entscheidungen. Wir informieren – wie immer zeitnah über das Wichtigste!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

24.09.2020 - 14. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
gern übersenden wir heute weitere wichtige Informationen.

1. Kriterien zur Durchführung des Rehabilitationssports in Sportstätten bzw. in den Übungsräumen des Vereins (siehe Anlage 1)

Auf Grundlage der 8. Sars-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.09.2020 konnten weitere Lockerungen bzgl. der Durchführung des Rehasports durch den BSSA vorgenommen werden.
Eine Zusammenfassung der bisherigen Regelungen und der neuen Regelungen finden Sie in der Anlage 1.

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2. Ergebnisse aus der Abstimmung zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Deutschen Behindertensportverband (DBS)

Seitens des DBS wurde die weitere Gewährung der Ausgleichszahlungen durch den vdek bis mindestens 31.12.2020 eingefordert. Ursprünglich lehnte der vdek jegliche weitere Zahlung ab, jedoch wird nun nochmals über eine Fortführung bis Ende des Jahres beraten. Die Beratung zwischen dem DBS und dem vdek findet allerdings erst am 03.11.2020 (!) statt. Sofern es zu weiteren Ausgleichszahlungen kommen sollte, ist davon auszugehen, dass dann eine Nachberechnung von bereits abgerechneten Leistungen für das vierte Quartal ausgeschlossen wird.
Daher empfehlen wir dringend die Abrechnung mit den Krankenkassen des vdek für das 4. Quartal zunächst auszusetzen, so lange bis eine Einigung hinsichtlich der Ausgleichszahlungen mit dem vdek erzielt wurde.

3. Regelungen der DAK und der BKK Mobil Oil

Der DBS informierte uns über folgende neue Regelungen der DAK und der BKK Mobil Oil.

3.1 DAK

Die DAK informiert, dass…

  1. Eine händische Unterschrift auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) nicht erforderlich ist. Ein elektronischer Stempel „ DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.
  2. Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.
3.2 BKK Mobil Oil

Die BKK Mobil Oil informiert, dass…
„die Bearbeitung von Verordnungen für Rehabilitationssport oder Funktionstraining geändert [wurde].
Gut zu wissen: Als modernes Dienstleistungsunternehmen arbeitet die BKK Mobil Oil mit einem Digital Archiv. Dieses erfüllt die Voraussetzungen zur digitalen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) und der elDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Eingehende Originalverordnungen werden nach den Voraussetzungen des VDG und der elDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gescannt, elektronisch signiert und unveränderbar archiviert. Sie sind damit jederzeit reproduzierbar. Die Original-Unterlagen werden nach 30 Tagen vernichtet.
Unsere Versicherten erhalten die genehmigte Verordnung daher in digitalisierter Form. Diese entspricht dem Original und reicht als Anspruchsnachweis in den Abrechnungsunterlagen aus.


Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind trotz teilweise fortgesetzter Kurzarbeit telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen vor allem stabile Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

28.08.2020 - 13. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,
gern übersenden wir heute weitere wichtige Informationen.

1. Erhöhung der Kostensätze (Anlage 1)

1.1 Krankenversicherung – Primärkassen

Am 25.08.20 fand die erste Verhandlung zur Erhöhung der Kostensätze ab 2021 zwischen dem BSSA und allen Primärkassen statt. Das gesprächsabschließende Angebot der Primärkassen konnte vom BSSA nicht akzeptiert werden, so dass ein weiterer Termin am 25.10.20 in Magdeburg vereinbart wurde.

Als positives Teilergebnis des Gespräches können wir Ihnen mitteilen, dass alle Primärkassen einen Corona-Zuschlag von 0,30 €/Teilnehmer/Teilnahme für den Zeitraum vom 01.07.2020 – 31.12.2020 zahlen.

Hinweis zur Abrechnung:
Der befristete Zuschlag ist zwingend mit der Gebührenposition 603701 auf der regulären Rechnungslegung mit anzugeben. Ohne Angabe dieser Gebührenposition erfolgt keine Zahlung des befristeten Zuschlages. Eine Nachberechnung für bereits eingereichte/abgerechnete Übungseinheiten ist ausgeschlossen.

1.2 Rentenversicherung

DRV Bund (Anlage 1)
Laut Mitteilung des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) zahlt die DRV Bund einen Corona-Zuschlag in Höhe von 0,25 €/Teilnehmer/Teilnahme rückwirkend ab dem 01.08.2020 befristet bis zum 31.12.2020.
DRV Mitteldeutschland (Anlage 1)
Analog zur DRV Bund zahlt auch die DRV Mitteldeutschland einen Corona-Zuschlag in Höhe von 0,25 €/Teilnehmer/Teilnahme rückwirkend ab dem 01.08.2020 befristet bis zum 31.12.2020.

Für den Zuschlag gelten sowohl bei der DRV Bund als auch bei der DRV Mitteldeutschland zwei Voraussetzungen:

  1. Der Zuschlag muss dem Zeitraum entsprechend auf der Abrechnung gekennzeichnet sein.
  2. Die Leistung darf nicht als Online-Rehasport, also unter telematischer Nutzung, erbracht worden sein.

2. Festlegungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Verlängerung des Genehmigungszeitraumes (Anlage 2)

In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Informationsblatt der Verbände der Krankenversicherungen auf Bundesebene, damit haben die darin getroffenen Festlegungen einheitlich Gültigkeit für alle gesetzlichen Krankenversicherungen.
Geregelt wird darin insbesondere die Frage der Verlängerung der Verordnung, außerdem werden die Möglichkeiten für den Online(Tele-)Rehabilitationssport und den außerplanmäßigen Rehabilitationssport im Freien weiterhin auf den 30.09.2020 befristet.

3. Lockerungen der Kriterien zur Durchführung des Rehabilitationssports in Sportstätten bzw. in den Übungsräumen des Vereins (Anlage 3)

Grundlage ist die 7. Sars-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.07.2020.

Folgende Lockerungen der Maßnahmen zur Durchführung des Rehasports können aus Sicht des BSSA in Abstimmung mit dem Landessportarzt Dr. Lars Homagk umgesetzt werden:

Unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln sowie der gründlichen Desinfizierung der Geräte und Hände können folgende Übungen wieder in den Rehasport integriert werden:

  • Partnerübungen, z. B. Zuwerfen von Bällen, Wurfscheiben etc.
  • Übungen auf der Matte – Empfehlung: Benutzung von vollflächigen Handtüchern, diese werden von den Teilnehmenden oder Mitgliedern mitgebracht (Bei Mattenübungen sind Abstandsregeln auch am besten umzusetzen)

Begründung:
Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgt die Ansteckung mit dem Corona-Virus fast ausschließlich über Aerosolbildung. Schmierinfektionen sind höchst selten bis ausgeschlossen. Somit sind die Einhaltung der Abstandsregeln sowie das Lüften der Räume die wichtigsten Kriterien zur Vermeidung von Übertragungen bzw. Infizierungen innerhalb einer Gruppe.

Empfehlung:
Für die Nachvollziehbarkeit der potentiellen Kontakte ist die Trennung der Übungsgruppen voneinander zu empfehlen, d. h. Übungsgruppe 2 betritt erst nach vollständigem Verlassen von Übungsgruppe 1 das Gebäude.

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4. Videokonferenz für BSSA-Mitgliedsvereine

Die Videokonferenzen des BSSA als Plattform zum Austausch in dieser herausfordernden Zeit fanden guten Anklang. Auf Wunsch von Vereinen bieten wir einen weiteren Termin an: Mittwoch, 09.09.2020 um 16:00 Uhr.
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 08.09.2020 bis 12:00 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

5. Nutzung Sozialer Medien im BSSA

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nutzt der BSSA seit 2019 erfolgreich die Internetplattform Facebook. Um die tollen Ereignisse unserer Vereine und Sportler*innen über weitere Kanäle zu öffentlichen hat sich das Präsidium dazu entschieden, zusätzlich auf der Internetplattform Instagram präsent zu sein. Schauen Sie doch einfach mal vorbei:
facebook
Instagram

5. Stellenbörse des BSSA

Im Rahmen der Übungsleiterkampagne ist es das Ziel neue Übungsleiter*innen für unsere Vereine zu gewinnen. Auf der Homepage des BSSA finden Sie die Stellenbörse, hier können Sie Ihre Angebote und Gesuche kostenfrei inserieren – nutzen Sie diesen kostenfreien BSSA-Service und schauen Sie einfach vorbei:
https://www.bssa.de/stellenboerse/

6. Bewerbung: Demografie-Preis des Landes Sachsen-Anhalt 2020

Mit dem Preis möchte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr wieder innovative und nachhaltige Projekte ehren. Gefragt sind bereits erfolgreich umgesetzte Ideen und Initiativen. Darüber hinaus werden mit Unterstützung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und der Techniker Krankenkasse auch dieses Jahr zusätzlich die Sonderpreise „Zukunft“ und „Gesundheit“ vergeben.
Bewerbungsfrist ist der 8. September 2020. Es ist beabsichtigt, Preisgelder in Höhe von insgesamt 10.000 EUR zu vergeben. Über die Aufteilung der Gesamtsumme entscheidet die Jury. In folgenden Kategorien werden die Preise vergeben:
1. „Bewegen“ – Perspektiven für Jung & Alt
2. „Aufbauen“ – Nachwuchs fördern & Fachkräfte sichern
3. „Anpacken“ – Lebensfreude in Stadt & Land

Die drei Erstplatzierten in jeder Kategorie werden in das Rennen um den Deutschen Engagementpreis geschickt, der jährlich von dem Bündnis für Gemeinnützigkeit vergeben wird (www.deutscher-engagementpreis.de).
Mehr Infos sowie der Bewerbungsbogen sind zu finden unter: https://demografie.sachsen-anhalt.de/aktuelles-und-downloads/news-details/news/auslobung-demografiepreis-2020/


Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind trotz teilweise fortgesetzter Kurzarbeit telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen vor allem stabile Gesundheit und ggf. auch einige erholsame Tage!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

08.07.2020 - 12. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Information zur Erhöhung der Kostensätze vdek

Sehr geehrte Sportfreund*innen, anbei erhalten Sie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

1. Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Am 2. Juli 2020 trat die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts in Kraft.
Für die Durchführung des Rehhabilitationssports gelten weiterhin folgende Maßnahmen (Anlage 1):

  • Einhaltung der Hygieneauflagen (z. B. Desinfizierung aller Geräte und Matten)
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m, dies gilt sowohl im Übungsraum als auch in der Umkleidekabine
  • Keine Durchführung von Partnerübungen
  • Vermeidung von Ansammlungen von Menschen

2. Informationen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zur Verlängerung des Verordnungszeitraumes während der Corona – Pandemie

Vor dem Hintergrund der sich häufenden Anfragen von Vereinen und Versicherten bei den Krankenkassen und ihren Verbänden weist der vdek darauf hin, dass derzeit der GKV Spitzenverband über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehabilitationssport berät. Ziel ist es, bis spätestens Ende Juli 2020 eine verbindliche Aussage der gesetzlichen Krankenkassen übermitteln zu können. Auch diese Regelung soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

3. Erhöhung der Kostensätze

3.1 vdek

Seit Beginn der Coronakrise befindet sich der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit verschiedenen Akteuren auf Bundesebene in Gesprächen zu Ausgleichszahlungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport. Am 17.06.20 gab es eine Anhörung im Sportausschuss des Bundestagung. Der BSSA hat sich inhaltlich an der Vorbereitung beteiligt; wir danken allen beteiligten Vereinen für Ihre Unterstützung, insbesondere dem VGBS Magdeburg e. V. Diese politische Lobbyarbeit hat sich gelohnt – der Verband der Ersatzkassen hat mit dem DBS eine Anhebung des Vergütungssatzes um 10% befristet auf das dritte Quartal
(01.07. – 30.09.2020) vereinbart (siehe Anlage 2). Gleichzeitig bleibt die Günstigkeitsklausel weiterhin bis Ende 2020 ausgesetzt.

3.2 Primärkassen und Rentenversicherung Mitteldeutschland

Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich der BSSA mit allen Primärkassen und der Rentenversicherung Mitteldeutschland in Verhandlung, um eine deutliche Erhöhung der Kostensätze rückwirkend zu vereinbaren. Sobald ein Verhandlungsergebnis vorliegt, werden wir alle Mitgliedsvereine umgehend informieren.

4.Einladung zur Videokonferenz am 13. Juli 2020

Als Serviceleistung des Regionalzentrums wird unsere nächste Videokonferenz
am Montag, 13. Juli 2020 um 17 Uhr von Jörg Möbius (Leiter des Regionalzentrums) und Birgit Strackeljan (Mitarbeiterin Regionalzentrum) geleitet.
Folgende Themen sollen mit Blick auf die aktuelle Vereinspraxis Inhalt der Videokonferenz sein:

  • Umgang mit der Corona-Pandemie (wirtschaftliche Folgen)
  • Umsetzung des Hygiene-Vorschriften im Verein
  • Verlängerung der Verordnungen

Weiterhin begleiten die Videokonferenz Andrea Holz (Geschäftsführerin BSSA), Silke Gebhardt (Bildungsreferentin) und Doreen Seiffert (Referentin Rehabilitationssport).
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 10. Juli 2020 bis 12:00 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind trotz größtenteils fortgesetzter Kurzarbeit telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen weiterhin viel Energie beim Wiedereinstieg in den Sport!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

25.06.2020 - 11. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,

1. Informationen zur Verlängerung des Verordnungszeitraumes während der Corona-Pandemie (Ausnahmeregelung)

Ersatzkassen/Primärkassen: Aufgrund mehrerer Nachfragen möchten wir auf die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes verweisen, an der sich sowohl die Ersatzkassen als auch alle anderen Primärkassen in Sachsen-Anhalt orientieren (Anlage 1). Diese Festlegung enthält die Verlängerung des Verordnungszeitraumes während der Corona-Pandemie ohne notwendige Antragstellung. Auf der Abrechnung sowie auf der Teilnehmerliste ist der Vermerk „Fortsetzung nach Corona“ notwendig.

Eine Information über die maximale Dauer der Corona bedingten Verlängerung des Verordnungszeitraumes liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

DRV Bund/DRV Mitteldeutschland: Die DRV Bund verlängert den Genehmigungszeitraum für den Beginn sowie für den Abschluss der Verordnung um 3 Monate. Es gilt somit die mit der jeweiligen Verordnung verbundene Zusage der DRV Bund zur Kostenübernahme (auch bei einem späteren Beginn bzw. späterer Fortführung sowie Beendigung). Kann eine (weitere) Durchführung von Rehasport nicht innerhalb der eingeräumten Fristenverlängerung erfolgen (z. B. weil sich die Krisensituation bis dahin nicht wesentlich gebessert hat), kann eine Abrechnung erfolgen. Eine weitere Verlängerung (über 3 Monate) kommt mit Blick auf den für die Leistung maßgeblichen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der vorhergehenden medizinischen Rehabilitation nicht in Betracht.

Die DRV Mitteldeutschland hat sich bzgl. der Fristen nicht festgelegt. Wir empfehlen allen Vereinen sich an den Vorgaben der DRV Bund zu orientieren (siehe Anlage 1).

2. Aussetzung der Günstigkeitsklausel

Die Ersatzkassen haben sich angesichts der Corona-Pandemie dazu bereit erklärt die sog. „Günstigkeitsklausel“ befristet für den Zeitraum vom 01.05.-31.12.2020 auszusetzen. In diesem Zeitraum erfolgt keine Absenkung auf die Kostensätze der Primärkassen und die vertraglich mit dem DBS vereinbarten Kostensätze gelten ohne Einschränkung (Anlage 2).

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3. Online-Rehabilitationssport

Da die Kontaktbeschränkungen nur leicht gelockert, aber nicht aufgehoben wurden, kann das Tele-/Online-Angebot befristet weiter bis längstens 30.09.2020 fortgeführt werden.

4. Auftreten eines Corona-Verdachts im Verein

Sollte bei einem Teilnehmenden bzw. Mitglied ein Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung bestehen, so muss der Verein unverzüglich das regional zuständige Gesundheitsamt informieren. Dieses informiert über die weitere Verfahrensweise.

5. Zusätzliche Aus- und Fortbildungsangebote im Bildungsbereich

Ersatztermin

B20-F17 Qigong und Taiji-Prinzipien für Gesundheit und Heilung
Termin:
11.09.2020 – 12.09.2020 in Magdeburg
Referent: René Taurer

Ersatztermin

B20-F20 Rehabilitationssport bei Brust- und Prostatakrebserkrankungen
Termin: 20.11.2020 – 21.11.2020 in Magdeburg
Referent: André Napiontek

Zusatztermin

Übungsleiterausbildung Profil Orthopädie:
B20-ÜB14 Block 30 Orthopädie
Termine:
Teil 1: 31.08.2020 – 04.09.2020 Halle (Saale)
Teil 2: 10.09.2020 – 11.09.2020 Halle (Saale)

Zusatztermin

B20-F19 Rehabilitationssport in Coronazeiten – praktische Tipps für Übungsleiter*innen
Termin: 17.10.2020 – 18.10.2020 in Halle (Saale)
Referent: Christiane Peucker
Kursinhalte: Bei der Durchführung des Rehabilitationssports stellen sich dem/der Übungsleiter*in zurzeit viele Fragen: Was darf ich überhaupt noch machen? Darf ich Geräte nutzen? Können die Teilnehmer*innen noch in Interaktion treten? Diese Fortbildung möchte den Übungsleiter*innen praktische Tipps, Übungsempfehlungen, Ideen und Denkanstöße für den Rehabilitationssport unter den aktuell geltenden Corona-Bedingungen aufzeigen. Es werden sowohl Übungen mit Kleingeräten, Spielformen, aber auch Outdoorangebote aufgezeigt, welche die Trainingsstunde interessant und abwechslungsreich gestalten und dennoch “coronatauglich” sind.

6. Einladung zur Videokonferenz am 13. Juli 2020

Als Serviceleistung des Regionalzentrums wird unsere nächste Videokonferenz am Montag, 13. Juli 2020 um 17 Uhr von Jörg Möbius (Leiter des Regionalzentrums) und Birgit Strackeljan (Mitarbeiterin Regionalzentrum) geleitet.
Folgende Themen sollen mit Blick auf die aktuelle Vereinspraxis Inhalt der Videokonferenz sein:

  • Umgang mit der Corona-Pandemie (wirtschaftliche Folgen)
  • Umsetzung des Hygiene-Vorschriften im Verein
  • Verlängerung der Verordnungen

Weiterhin begleiten die Videokonferenz Andrea Holz (Geschäftsführerin BSSA), Silke Gebhardt (Bildungsreferentin) und Doreen Seiffert (Referentin Rehabilitationssport).
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 10. Juli 2020 bis 12 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen Energie auch beim Wiedereinstieg in den wettkampffreien Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssport in den Sportstätten!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

26.05.2020 - 10. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen,

1. Start für den Sportbetrieb in Sporträumen

Am 28.05.2020 tritt die heute veröffentlichte 6. Sars-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft und wir freuen uns sehr, dass auf Grundlage des § 8 nun endlich auch der Sportbetrieb in festen Räumlichkeiten wieder beginnen kann. Da im Vorfeld des Inkrafttretens der Verordnung bereits der „Sachsen-Anhalt Plan“ kommuniziert wurde, konnten wir bereits letzte Woche Mittwoch, am 20. Mai 2020, allen Vereinen per E-Mail ein Musterkonzept zur Verfügung stellen, welches wir gern auch nochmal an diese E-Mail anhängen (Anlagen 1 und 2). Auch wenn die Teilnehmerzahl jetzt nicht mehr begrenzt ist, so müssen nach wie vor die Hygiene- und Abstandsregeln von 1,50 m eingehalten werden.

2. Zusatzbemerkung zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in freier Natur

Von den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband liegt inzwischen die Information vor, dass auf den Unterschriftslisten bei Rehasport in freier Natur hinter dem Datum jeweils „i. F.“ vermerkt werden soll.

3. Verlängerung des Verordnungszeitraumes während der Corona-Pandemie

Aufgrund mehrerer Nachfragen möchten wir nochmals auf die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes verweisen, an der sich sowohl die Ersatzkassen als auch alle anderen Primärkassen in Sachsen-Anhalt orientieren. Diese Empfehlung enthält die Verlängerung des Verordnungszeitraumes während der Corona-Pandemie ohne notwendige Antragstellung. Auf der Abrechnung ist der Vermerk „Corona“ auf der Teilnehmerliste notwendig.
Eine Information über die maximale Dauer der Corona bedingten Verlängerung des Verordnungszeitraumes haben die Kostenträger zugesagt. Diese abschließende Information liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

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4. Steuerlicher Hinweis

Ausnahmsweise dürfen bis Ende 2020 Mittel des ideellen Bereiches Verluste im Zweckbetrieb und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgleichen.

5. „Landessportspiele des BSSA – gemeinsam aktiv“

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben können die diesjährigen Landessportspiele des BSSA nicht stattfinden. Sie werden um ein Jahr verschoben und finden am Samstag, dem 3. Juli 2021 am selben Ort im Elbauenpark in Magdeburg statt.
Die aktualisierten Unterlagen (Programmheft, Startkarte, Meldebogen) sind bereits auf der Homepage öffentlich. Meldetermin ist der 30. April 2021.

Für Fragen stehen wir, wie in der Vergangenheit, trotz Kurzarbeit täglich von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen frohe Energie auch beim Wiedereinstieg in den wettkampffreien Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssport in den Sportstätten!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

20.05.2020 - 9. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Vorbereitung des Wiedereinstiegs des Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssports in Sportstätten

Sehr geehrte Sportfreund*innen, aufgrund des veröffentlichten sog. „Sachsen-Anhalt Plans zur Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalts vom 19.05.2020“ kann ab dem 28.05.2020 die Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Vereinsräumen erfolgen.
Bereits im Vorfeld des Erscheinens der 6. Sars-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die für den 26.05.2020 angekündigt ist, empfehlen wir unseren Mitgliedsvereinen, sich schon jetzt auf den Wiedereinstieg in den Sportstätten vorzubereiten, um dann auch zeitnah wieder beginnen zu können.
Entscheidend für den Start ist aber die endgültige Fassung der avisierten 6. Sars-CoV-2 Eindämmungsverordnung!

Analog zum Beginn des Sporttreibens in freier Natur ist auch für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes in den Sportstätten ein Konzept notwendig, welches u. a. Hygiene- und Abstandregeln beinhaltet.
Gern übersenden wir heute schon einen Entwurf, der aber noch den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen ist.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass unbedingt die Vorgaben der regionalen Behörden zu beachten sind.

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Für Fragen stehen wir, wie in der Vergangenheit, trotz Kurzarbeit täglich von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen frohe Energie auch beim Wiedereinstieg in den Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssport in den Sportstätten!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

18.05.2020 - 8. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Richtigstellung zum MZ-Beitrag vom 15.05.2020

Sehr geehrte Sportfreund*innen, aufgrund mehrerer Nachfragen unserer Mitgliedsvereine übersenden wir hiermit eine Klarstellung:

Die MZ berichtete am vergangenen Freitag (15.05.2020) im Landesteil auf Seite 2 unter „Nur bei gutem Wetter – Gesundheit: Für Rehabilitationskurse gelten harte Beschränkungen. Verbände warnen vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen“.

Richtig ist, dass trotz unklarer Aussagen im § 4 der Sars-CoV-2 der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt auch der Rehabilitationssport in Sachsen-Anhalt im Mai wieder starten kann.
Jedoch die Aussage, dass im Rehabilitationssport ausschließlich 5 Personen aktiv werden dürfen, bezieht sich lediglich auf die Landesverordnung und ist so nicht eindeutig wiedergegeben. Tatsächlich dürfen auf Empfehlung des Landessportarztes des BSSA in Abstimmung mit dem LandesSportBund unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln in einer Gruppe mit einem Übungsleiter max. drei solcher Gruppen aktiv werden, wenn zwischen den Gruppen jeweils zehn Meter Abstand besteht und gehalten wird.
Diese Empfehlung war ebenfalls Inhalt der 7. Corona-Vereinsmail, die wir am 7. Mai an alle Mitgliedsvereine versandten und auf die wir mit dieser Information nochmals verweisen.

Wir hoffen mit dieser Information mögliche Irritationen bei unseren Vereinen auszuräumen, insbesondere bei Lesern des o. g. Artikels in der MZ. Für Fragen stehen wir, wie in der Vergangenheit, trotz Kurzarbeit täglich von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Geschäftsstelle zur Verfügung, alle Fachbereiche sind telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen frohe Energie beim Wiedereinstieg in den Breiten- und Rehabilitationssport in freier Natur!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

07.05.2020 - 7. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen, mit dieser E-Mail knüpfen wir direkt an die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.05.2020 (Anlage 1) und unsere E-Mail vom 04.05.2020 an. Zwischenzeitlich konnten wir auch die Irritationen im § 4 der Verordnung zum Rehasport ausräumen; jetzt gerade erhielten wir per E-Mail eine positive Antwort auf unseren Brief an Minister Stahlknecht. Somit schließt der § 8 der Verordnung auch den Rehasport mit ein.
Eine Durchführung und Teilnahme von/an Wettkämpfen ist nach wie vor verboten.

1. Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Auf Grundlage der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.05.2020 kann ab sofort in einem ersten Schritt die Wiederaufnahme des Sportbetriebes in freier Natur erfolgen.

Folgende Schritte sind zu beachten, wenn BSSA-Mitgliedsvereine die Möglichkeit der
ersten Stufe des Wiedereinstiegs in die sportliche Betätigung in freier Natur nutzen können und wollen:

  • Beachtung und Umsetzung der o. g. Landesverordnung
  • Beachtung und Umsetzung der jeweiligen Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. kreisfreien Stadt besorgen sich die Vereine bitte eigenverantwortlich noch vor Übungsbeginn.
  • Beachtung und Umsetzung der Kriterien des BSSA zur Wiederaufnahme des Rehasports in Kleingruppen im Freien
  • Erarbeitung eines Konzeptes zum sportlichen Wiedereinstieg im Sportverein mit Abstands-, Hygieneregeln und Angaben zur Gruppengröße. Hierzu stellt der BSSA ein Muster zur Verfügung (Anlage 2)
    Bestandteil des Konzeptes ist die Einverständniserklärung der Teilnehmer (Anlage 3)
  • Einreichen des Konzeptes bei dem zuständigen Träger der Sportanlage, der jeweiligen Kommune bzw. des Landkreises (siehe Anlage 2).
  • Beginn der sportlichen Betätigung erst nach entsprechender Genehmigung
Anmerkung: Vereine, die im Freien keine Sportflächen (z. B. Sportplatz) eines öffentlichen Trägers (Kommune, Landkreis) nutzen, müssen ebenfalls das Konzept erarbeiten und die jeweiligen Verordnungen einhalten; brauchen jedoch keinen Antrag auf Genehmigung einzureichen. Bei Kontrollen durch das regionale Ordnungs- bzw. Gesundheitsamt ist das Konzept jedoch vorzulegen.

Diese Regelung gilt lt. o. g. Verordnung bis zum 27.05.2020.

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2. Rentenversicherung Mitteldeutschland genehmigt ebenfalls Tele-Rehasport (Online-Rehasport)

Analog zu den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt und finanziert auch die Rentenversicherung Mitteldeutschland ab sofort den Tele-Rehasport. Es sind dieselben Regeln zu beachten – siehe Info-Mail des BSSA vom 07.04.2020.

3. Videokonferenz für BSSA-Mitgliedsvereine

Die ersten beiden Videokonferenzen als Plattform zum Austausch in dieser herausfordernden Zeit fanden guten Anklang. Auf Wunsch von Vereinen bieten wir einen weiteren Termin am Vormittag an: Mittwoch, 13.05.2020 um 10 Uhr.
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 13.05.2020 bis 08:30 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

4. Informationen des LSB Sachsen-Anhalt zum Wiedereinstieg des Sports

Gute Nachrichten in auch für den Sport schwierigen Zeiten! Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfond für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu 1 Mio Euro extra bereitgestellt werden.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Wiedereinstieg in den Sport:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1477


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen frohe Energie zum Umsetzen des Wiedereinstiegs in den Breiten- und Rehabilitationssport – jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

04.05.2020 - 6. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Sportfreund*innen,

die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.05.2020 enthält in den §§ 4 und 8 Aussagen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in freier Natur.

Heute Nachmittag treffen sich Vertreter des LandesSportBundes, des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes sowie der Städte Magdeburg und Halle, um die praktische Umsetzung der Landesverordnung abzustimmen.

Ergänzend zu den Ergebnissen der Abstimmungen auf Landesebene ist die Beachtung und Umsetzung der Allgemeinverfügungen der Kommunen und Landkreise für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs notwendig.

Erst wenn diese bekannt sind, und der Sportverein ein Konzept inklusive Hygieneregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes vorlegen kann, dann kann der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden.

Sobald uns das Ergebnis der Abstimmungen auf Landesebene vorliegt, informieren wir unsere Mitgliedsvereine mit weiteren ergänzenden Unterlagen.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen gutes Durchhaltevermögen für die aktuellen Herausforderungen – jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

23.04.2020 - 5. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Sportfreund*innen, hier geben wir Ihnen weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Gleichzeitig bedanken wir uns für die positiven Rückmeldungen zum BSSA-Service für unsere Mitgliedsvereine.

1. BSSA-Videokonferenzen

Die ersten beiden BSSA-Videokonferenzen für unsere Mitgliedsvereine am 16.04.2020 sind erfolgreich verlaufen und haben Anklang gefunden.

Diese neue Form der Kommunikation möchten wir auch zukünftig nutzen und bieten Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen einen weiteren Termin zum Austausch zu den großen Herausforderungen in der Vereinsarbeit in Corona-Zeiten an:

Mittwoch, 29.04.2020 um 14:00 Uhr
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 28.04.2020 bis 12:00 Uhr eine E-Mail an info@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

2. Serviceleistung des BSSA – Musterbrief für Mitglieder, die ihren Beitrag nicht zahlen

Auf Wunsch von Mitgliedsvereinen stellen wir als Serviceleistung einen Musterbrief zur Verfügung, der an Vereinsmitglieder, die ihre Beitragszahlungen eingestellt haben, gesendet werden kann.

3. Corona-Soforthilfe

Nach anfänglichen Informationen zu Ablehnungen von Anträgen unserer Sportvereine durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gibt es zwischenzeitlich Klarheit.

Die Soforthilfe bezieht sich auch auf Vereine, die im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes und des Zweckbetriebes Einnahmeverluste, insbesondere durch fehlende Einnahmen der Kostenträger im Rehasport, haben.

Inzwischen wurden die ersten Beträge an Mitgliedsvereine des BSSA ausgezahlt.

Zur Information übersenden wir das Schreiben des BSSA, welches wortgleich an das Innen- und Sozialministerium gesandt wurde sowie die Antwort vom 14.04.2020.

4. Möglichkeit der Stundung von Sozialabgaben: AOK Sachsen-Anhalt bietet Stundung der Beiträge an

Die Auswirkungen der Corona-Infektionen bringen Selbstständige und Kleinunternehmer, so auch Sportvereine, die als Arbeitgeber fungieren, zunehmend in Schwierigkeiten. Die AOK Sachsen-Anhalt, Partner des Sports im Bundesland, bietet daher das Stunden der Sozialversicherungsbeiträge an. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Die komplette Meldung und den Fragebogen finden Sie hier:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1462

Die Barmer bietet ebenfalls die Möglichkeit der Stundung an.

Alle Vereine, die Arbeitgeberfunktion wahrnehmen, können die Möglichkeit der Stundung bei jeder einzelnen Krankenkasse der Mitarbeiter erfragen.

5. LSB-Abfrage zu Einnahmeverlusten

Insgesamt haben bis zum Termin 15.04.2020 70 Mitgliedsvereine des BSSA das Formblatt ausgefüllt und an den LSB gesandt. Insgesamt sind 1,7 Mio. EUR aufgelistet.

6. Zeit nutzen für kostengünstige und kostenfreie Fortbildungen – Beispiele

Stifter helfen:
https://www.stifter-helfen.de/know-how/webinare-non-profits

DOSB-Führungsakademie:
https://www.fuehrungs-akademie.de/weiterbildung/seminare

7. Gedanken zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Entscheidend für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes sind die rechtlichen Vorgaben der Politik auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene.

Der DOSB hat mit seinem Positionspapier vom 14.04.2020 mit den „10 Leitplanken“ klare Position zu einem bewussten und verantwortungsvollem Wiedereinstieg bezogen und die große soziale Bedeutung des Sports für die Gesellschaft unterstrichen.

Die komplette Meldung findet Sie hier:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1464

Parallel dazu plant der Deutsche Behindertensportverband als unser Dachverband auf Bundesebene insbesondere für die im Rehasport betreuten Risikogruppen Empfehlungen zu erarbeiten. Daran wirkt der BSSA aktiv mit.

8. Toller Service der ARAG

Ab sofort und bis auf weiteres gilt der Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während ihrer individuellen sportlichen Aktivitäten (Einzeltraining), sowohl in der von ihm im Verein betriebenen Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness. Das im Sportversicherungsvertrag für derartige „Einzelunternehmungen“ geltende Erfordernis einer vom Vereinsvorstand oder sonst autorisierten Person erteilten „Anordnung“ bedarf es bis auf weiteres nicht. Die Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.


Wir hoffen sehr, dass die Infektionszahlen auch weiterhin sinken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen weiterhin gutes Durchhaltevermögen für die aktuellen Herausforderungen – und das Wichtigste – bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

07.04.2020 - 4. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Sportfreund*innen, anbei erhalten Sie weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

1. Rehasport – Möglichkeit der Durchführung als „Tele-Rehasport“

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der damit verbundenen Schließung aller Übungsgruppen hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in Abstimmung mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene die Durchführung des ärztl. verordneten Rehabilitationssports als „Tele-Rehasport“ zur Abrechnung zugelassen (gilt nicht für DRV BUND und DRV Mitteldeutschland). Dies gilt ausschließlich für die Zeit der Corona-Krise und ist ein „nicht verpflichtendes“ Angebot.

Das bedeutet:

  • Die im Verein bereits anerkannten Rehasport-Gruppen können als Tele-/Online-Angebote während der Corona-Pandemie über eine Internet-Plattform z. B. „gotomeeting.com, oder zoom APP“ durchgeführt werden (Herzsport ausgeschlossen).
  • Voraussetzung ist, dass der Verein und die Teilnehmenden über ein Endgerät (PC mit Kamera + Mikro) verfügen, worüber die verwendete Internet-Plattform funktioniert und dieses anwenden können.
  • Die vertraglich vereinbarten Kostensätze können abgerechnet werden. Die Unterschrift der Teilnehmenden erfolgt nach der Corona-Krise.
  • Die Teilnehmenden sind über die ARAG-Sportversicherung versichert.
  • Der Datenschutz ist gemäß DSGVO vom Verein einzuhalten (siehe Anlagen 1 und 2).
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, zur Durchführung, zum Datenschutz sowie zur Abrechnung des „Tele-Rehasports“ sind in der Anlage 3 zusammengefasst.

Sollte Ihr Verein die Möglichkeit des „Tele-Rehasports“ nutzen wollen, so füllen Sie bitte den Antrag auf Durchführung des „Tele-Rehasports“ (Anlage 4) aus und schicken diesen an d.seiffert@bssa.de

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Für Fragen zum Tele-Rehasport steht Ihnen unsere Referentin Doreen Seiffert per E-Mail gern zur Verfügung. Für eine persönliche telefonische Beratung vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit Doreen Seiffert.

Wir planen am Donnerstag, dem 16. April 2020 von 11:00 – 12:00 Uhr zum Thema „Tele-Rehasport“ eine Videokonferenz durchzuführen. Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte eine E-Mail an d.seiffert@bssa.de, dann erhalten Sie in der kommenden Woche Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz.

2. Erleichterungen im Vereins- und Insolvenzrecht

Der Bundestag hat am 28. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Die wichtigsten Punkte für unsere Vereine:

  • Geplante Mitgliederversammlungen können jetzt auch auf elektronischem Wege durchgeführt werden. Eine Mitgliederversammlung kann ebenfalls im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und ihre Stimme bis zu einem festgesetzten Termin abgeben sollen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
  • Vorstandsmitglieder, deren Legislatur in diesem Jahr abläuft, können im Amt bleiben bis die Neuwahl erfolgt. Diese Regelung galt bisher nur für den Fall, dass sie in der Satzung geregelt ist. Somit wird die Handlungsfähigkeit von Vereinen sichergestellt, selbst wenn zwischenzeitlich die Amtsperiode abgelaufen ist.
  • Miet- und Pachtverträge für Vereinsräume, die im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit nicht bedient werden können, dürfen nicht gekündigt werden, sofern ein Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie besteht.
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum ist zudem das Recht des Gläubigers eingeschränkt, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Bisher galt als Frist für den Insolvenzantrag die Frist von drei Wochen nach Eintritt eines der drei Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit).

Die Ausnahmen gelten bis zum 31.12.2020. Ausführliche Erläuterungen der Auswirkungen dieses Gesetztes siehe: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1446

3. Corona-Soforthilfe für Vereine durch die IB

Nach Rücksprache mit der IB am 01.04. (kein Aprilscherz J) erhielt der BSSA die Information, dass Vereine grundsätzlich von der Förderung nicht ausgeschlossen sind. Vereine, die von der Corona-Krise existenzbedrohend betroffen sind, wird empfohlen, den Antrag zu stellen und die Einnahmeverluste sowie außerdem die fortlaufenden Kosten detailliert aufzuführen. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Die Zusendung soll auf jeden Fall online an soforthilfe-corona@ib-lsa.de gesendet werden.

Weitere Informationen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html

Der BSSA hat in Abstimmung mit dem LSB heute in diesem Zusammenhang die Minister Stahlknecht, Willigmann und Grimm-Benne sowie die Investitionsbank Sachsen-Anhalt angeschrieben und auf die Verfahrensweise in NRW hingewiesen, wo Vereine auch bei Ausfällen im steuerlichen Bereich des Zweckbetriebes finanziell unterstützt werden.

4. DOSB-Sonderfond in Höhe von 1 Mio EUR für den Sport

Bereits im Vorfeld dieser Nachricht hat der LSB am 23. März 2020 einen Fragebogen zur Corona-Hilfe an alle LSB-Mitgliedsvereine versandt, um sich frühzeitig einen ersten Überblick über mögliche finanzielle Risiken im organisierten Sport in Sachsen-Anhalt zu verschaffen. Abgefragt werden Einnahmeverluste einerseits sowie vertragliche Verpflichtungen (Neben- und Betriebskosten) andererseits. Die Abfrage bezieht sich vorerst auf den Zeitraum vom 13. März bis zum 15. April 2020.

Die komplette Meldung mit Fragebogen ist hier zu finden: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1442

5. Lotto Sachsen-Anhalt richtet Corona-Hilfsfond in Höhe von 1 Mio EUR für Sportvereine ein

Gute Nachrichten in auch für den Sport schwierigen Zeiten! Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfond für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu 1 Mio Euro extra bereitgestellt werden.

Die komplette Meldung und Hinweise zur Antragstellung – siehe Link: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1456

6.Keine GEMA-Gebühren für Sportvereine

Während der Zeit der Schließung der Sportanlagen gibt es auch keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren.

Hierzu folgender Link: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1443

Videokonferenz

Wir planen am Donnerstag, dem 16. April 2020 von 14:00 – 15:00 Uhr zum Thema „Finanzhilfen für Vereine und weitere Themen im Zusammenhang mit der Corona-Krise“ eine Videokonferenz durchzuführen. Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte eine E-Mail an d.seiffert@bssa.de, dann erhalten Sie in der kommenden Woche Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz.


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen gutes Durchhaltevermögen für die aktuellen Herausforderungen – jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

24.03.2020 - 3. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Sportfreund*innen, anbei erhalten Sie weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

1. Absage Verbandstag am 18.04.2020

Aufgrund der aktuellen Situation wurden bereits die Fest- und Abendveranstaltung zum Jubiläum „30 Jahre BSSA” abgesagt. Der Verbandstag (Mitgliederversammlung) des BSSA findet ebenfalls nicht am 18.04.2020 statt und wird auf einen späteren Termin verschoben, der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.

2. Durchführung des Rehabilitationssports/Mitgliedersports (Anlage 1)

Mit dem Erlass der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalts müssen seit dem 17.03.2020 alle Mitgliedsvereine des BSSA ihren Übungsbetrieb vorerst bis 19. April 2020 einstellen.

3. Verlängerung des Verordnungszeitraumes/Abrechnung DRV Bund

Sowohl der Verband der Ersatzkassen (vdek), die AOK Sachsen-Anhalt und die DRV Mitteldeutschland verlängern unbürokratisch den Bewilligungszeitraum um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten. Wir gehen davon aus, dass auch die anderen Primärkassen diese Verfahrensweise anwenden werden; die Antworten liegen bis heute jedoch noch nicht vor. Alle Versicherten sollten bei der Abrechnung mit dem Vermerk CORONA auf der Unterschriftsliste (Teilnahmebestätigung) gekennzeichnet werden.

Hinweis: ZwischenabrechnungenDie Leistungserbringer haben einen Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Übungsveranstaltungen. Es wird empfohlen, diese Leistungen unabhängig von den vertraglich geregelten Zwischenabrechnungsterminen (in der Regel zum 30.06. und 31.12. d.J.) sofort mit den Krankenkassen abzurechnen, um Liquiditätsengpässe abzumildern.

Hinweis zur Bearbeitung der Abrechnung:Die Verbreitung des Corona-Virus kann ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder deren Abrechnungsdienstleistern führen.

Vereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
(Anlage 2)Laut des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) gelten für die DRV Bund vom 01.01.2020 – 29.02.2020 die Vergütungssätze auch noch für 2019 und ab dem 01.03.2020 höhere Vergütungssätze. Die aktuelle Liste der Vergütungssätze ist in der Anlage beigefügt.

Hinweis: Es gilt nach wie vor, dass mit der DRV Bund seit dem 01.01.2020 ein vertragloser Zustand besteht; trotzdem kann Rehasport für DRV-Versicherte durchgeführt werden. Die Kostensätze der Anlage 2 gelten bis auf Weiteres.

4. Dokumentation des finanziellen Verlustes

Um ggf. Ersatzansprüche zu stellen bzw. Gelder aus möglichen Förderfonds erhalten zu können, empfehlen wir allen Mitgliedsvereinen finanzielle Verluste zu dokumentieren. Siehe auch Pkt. 6 à LSB Fragebogen „Wirtschaftliche Folgen“

5. Landessportspiele des BSSA

Die Ausschreibungen für die Teilnahme an den Landessportspielen 2020 wurden versandt. Anfang Juni (vor Zahlungsfrist der Teilnehmergebühren) wird die Entscheidung zur Durchführung der Landessportspiele getroffen.

6. Informationen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt (Anlage 3)

Im Anhang erhalten Sie weitere Informationen des LSB zu folgenden Themen:

  • Vergütung von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
  • Vergütung von selbstständig tätigen Übungsleiter*innen
  • Mitgliederversammlung
  • Umgang mit Mitgliedsbeiträgen

Zusätzlich erfasst der LSB von allen Mitgliedsvereinen die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus (Ausfall von Geldern) – den Fragebogen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1442

Downloads


Die nächsten Wochen stellen für uns alle eine große Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, auf verlässliche Partner setzen zu können. Die hauptamtlichen Kolleg*innen der Geschäftsstelle des BSSA bleiben trotz Kurzarbeit weiterhin für Sie per Telefon 0345 5170824 und per E-Mail erreichbar.

Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen ausreichend Energie für die aktuellen Herausforderungen – jedoch das Wichtigste – bleiben Sie alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

16.03.2020 - 2. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Sportfreund*innen, die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus trifft besonders stark die Vereine, die hauptamtliche Mitarbeiter angestellt haben.
Um die damit entstandene wirtschaftliche Situation etwas abzufedern, finden aktuell Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem DOSB statt, ein Sonderfond ist geplant, jedoch gibt es zurzeit noch keine konkreten Informationen.

Als konkrete Hilfestellung haben wir Informationen zur Kurzarbeit zusammengestellt. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden.

Wie ist vorzugehen?
Vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist u. a., dass ein Verein Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt. Die üblichen Arbeitszeiten müssen vorübergehend wesentlich verringert sein, z. B. wenn aufgrund des Ausbleibens von Übungsstunden im Sportverein die Arbeitszeit reduziert werden muss oder staatliche Maßnahmen dafür sorgen, dass der Verein vorübergehend geschlossen wird.
Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber umgehend beantragt werden, dies ist auch online möglich, siehe Link:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

  • Es müssen wirtschaftliche Gründe oder ein unabwendbares Ereignis für den Arbeitsausfall vorliegen.
  • Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und darf nicht vermeidbar sein.
  • Es muss mind. 1/3 der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mind. 10% betroffen sein.

Quelle: https://www.ecovis.com/halle/aktuell/ (Stand: 16.03.2020)

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.

Diese Tabellen helfen Ihnen bei der Berechnung:

Downloads


Weitere Informationen der Arbeitsagentur finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Das Wichtigste – bleiben Sie alle möglichst gesund !

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

13.03.2020 - 1. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Sportfreund*innen, für den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt steht Gesundheit an erster Stelle. Gemeinsam wollen wir einen Beitrag leisten, der Ausbreitung des Virus entgegenzutreten.

Oberste Priorität hat dabei, die Verbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus zu verlangsamen und so mögliche Ansteckungsketten zu verhindern bzw. zu unterbrechen.

Anbei erhalten Sie hierzu Informationen und Empfehlungen zur Durchführung des Rehabilitationssports, zum Verbandstag, zu den Aus- und Fortbildungslehrgängen, zum Wettkampf- und Leistungssport sowie weitere Informationen.

  1. Durchführung des Rehabilitationssports/Mitgliedersports
    Die Teilnehmer*innen der Rehasport-Gruppen gehören zur Risikogruppe im Rahmen der Corona-Pandemie. Demnach empfehlen wir mit sofortiger Wirkung, den Übungsbetrieb vorerst bis zum 31.03.2020 möglichst komplett einzustellen, auf jeden Fall für alle Hochrisikogruppen. Entscheidend hierbei sind jedoch die Anordnungen und Hinweise der regionalen Gesundheitsämter.
  2. Informationen zum Verbandstag am 18.04.2020
    Mit Beschluss des Präsidiums des BSSA sagen wir hiermit die Fest- und Abendveranstaltung zum Jubiläum “30 Jahre BSSA” ab. Die Entscheidung zur Durchführung des Verbandstages – Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Präsidiums und Beschlussfassung zur Satzung des BSSA – halten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Wir prüfen aktuell auch alternative Möglichkeiten, wie z. B. Online-Abstimmung. Die Vereine, die bereits ein Zimmer im H+ Hotel gebucht haben, erhalten nächste Woche weitere Informationen. Bis heute konnten wir diese leider noch nicht vom Hotel erhalten.
  3. Lehrgänge für Übungsleiter*innen und Fortbildungen
    Die anstehenden Lehrgänge B20-ÜB02 Block 30 Rehasport Orthopädie 16.03.-20.03.20 und 26.03.-27.03.20 und B20-ÜB03 Block 40 Rehasport Innere Medizin 30.03.-03.04.20 und 20.04.-24.04.20 sowie die Fortbildungen B20-F06 -Rehabilitationssport bei Brust- und Prostatakrebserkrankungen- vom 20.03.-21.03.20 und B20-F07 -Qigong und Taiji-Prinzipien für Gesundheit und Heilung- vom 24.04.-25.04.20 wurden bereits abgesagt. Alle Teilnehmer*innen erhielten eine Absage per E-Mail.
  4. Informationen zum Wettkampf- und Leistungssport
    Die Durchführung von Sportveranstaltungen hängt von den zeitnahen Festlegungen der regionalen Gesundheitsbehörden des jeweiligen Ausrichterortes ab.

Mit sportlichen Grüßen
Dr. Volkmar Stein (Präsident) und Andrea Holz (Geschäftsführerin)

Weitere wichtige Informationen:

LandesSportBund
http://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/coronavirushandlungsempfehlungen.php

Hygiene
http://www.infektionsschutz.de

Ansprechpartner*innen und Informationen
https://tools.rki.de/PLZTool/

In einer Video-Reihe gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus: https://bit.ly/2IgEzaB

Tagesaktuelle Informationen, Empfehlungen, Fallzahlen und Risikogebiete können beim Robert-Koch-Institut eingesehen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Maßnahmen im Verdachtsfall:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygienemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf?__blob=publicationFile

Infos zum Corona-Virus in Sachsen-Anhalt https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/