Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA) als Zusammenschluss aller in Sachsen-Anhalt ansässigen Behinderten- und Rehabilitationssportvereine, -abteilungen sowie integrativer Gruppen zu einem starken Dachverband unterstützt auch in diesem Jahr die vielfältigen Initiativen im Rahmen des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am heutigen 5. Mai.

So startete der BSSA aktuell sein neues Projekt Brückenschlag – Von der Teilnahme an Jugend trainiert für Paralympics in den Sportverein. Ebenso beteiligt sich der Verband am Filmprojekt des DRK zum Protesttag (Download ab 05.05.2021, 13Uhr: https://youtu.be/E25jLeEkQRA) und am LSB-Filmprojekt 5. Mai – Deine Stimme für Inklusion im Sport in Sachsen Anhalt! Ergänzend bietet der Verband am 1. Juni ein kostenfreies Online-Seminar zum Thema Inklusion – Leicht gemacht! an (https://www.bssa.de/aktuelles/online-seminar-inklusion-leicht-gemacht/).

Durch die seit über einem Jahr anhaltende Pandemielage mit den enormen Einschränkungen für den Sport verlor der BSSA 3.248 Aktive, was 11,19 Prozent Mitgliederrückgang ausmacht. Zusätzlich verzeichnete der Verband 18 Prozent weniger Teilnehmer*innen am verordneten Rehasport ohne Vereinsmitgliedschaft, also 2.842 weniger Rehasportler*innen (Stand: 01.03.2021).

Umso wichtiger ist, dass es dem BSSA mit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes – im Gegensatz zu anderen Landesverbänden – in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien in einem ersten Schritt gelang, die Durchführung von Rehasport im Sinne des medizinischen Charakters der sportlichen Betätigung im Freien zu ermöglich.

Darüber hinaus erfolgt auf Bestreben des BSSA aktuell die juristische Prüfung, ob auf der Grundlage der Empfehlung der Sportministerkonferenz zur Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes Rehasport auch in Sportstätten stattfinden kann.

Jeder Mensch mit gesundheitlicher Einschränkung hat einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport gemäß SGB IX, § 64. Bewegung und Sport sind insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung eine wesentliche Voraussetzung zur Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes und helfen darüber hinaus, Folgeerkrankungen zu verhindern. Sich sportlich im Verein zu betätigen, ist eine wichtige Form der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und muss ermöglicht und gefördert werden.

Sport für Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Bildautor: Tina Heinz