Ihr Weg zur Anerkennung

Voraussetzung für die Durchführung des Rehabilitations­sports ist die Anerkennung jeder einzelnen Rehabilitations­sportgruppe. Als Mitgliedsverein des BSSA können Sie schnell und einfach Ihre Rehasport-Gruppen anerkennen lassen.

Hier finden Sie alle Formulare die zur Beantragung der Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX notwendig sind.

Ihr Weg zur Anerkennung
Voraussetzungen für die Durchführung des Rehabilitationssports
  • die Anerkennung jeder ambulanten Rehabilitationssportgruppe erfolgt durch den BSSA
  • der/die Übungsleiter/in ist im Besitz einer gültigen Lizenz (Übungsleiter B – Sport in der Rehabilitation) im jeweiligen Erkrankungsbereich
  • die Ärztliche Betreuung (Beratung der Teilnehmer/Übungsleiter) wird gewährleistet
  • eine feste Übungsgruppe muss existieren (d. h. genau definierter Ort, Wochentag, Zeit, Übungsleiter, Arzt)
  • eine Versicherung für Nichtmitglieder ist abgeschlossen (Absicherung über BSSA-Gruppenvertrag ist möglich)
  • Durchführung eines Beratungsgespräches vor Beginn des Rehasports zwischen Verein und Interessent (die Dokumentation erfolgt mittels Beratungsprotokoll und Eingangsfragebogen)
Wie erfolgt der Ablauf der Anerkennung der Gruppen beim BSSA
Für die Anerkennung als Anbieter für Rehabilitationssport bzw. für die Anerkennung einer Rehasport-Gruppe füllen Sie bitte folgende Formulare aus und reichen diese beim BSSA ein:

Antrag „E“ (Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben)
Dieser Antrag ist vom Vorstand des Vereins zu unterschreiben und einmalig beim BSSA einzureichen.

Antrag „AP“ (Ansprechpartner Rehasport)
Dieser Antrag ist einmalig vom Ansprechpartner Rehasport beim BSSA einzureichen. Sollte sich der Ansprechpartner Rehasport ändern, so ist das Einreichen eines neuen Antrages erforderlich.

Antrag „AN“ (Anerkennung der Gruppe)
Dieser Antrag ist für jede neue Anerkennung einer Rehasport-Gruppe beim BSSA einzureichen.

Antrag „M“ (medizinische Betreuung)
Dieser Antrag ist einmalig vom betreuenden Gruppenarzt zu unterschreiben und vom Verein an den BSSA weiterzuleiten.

Antrag „ÜL“ (Übungsleiter)
Dieser Antrag ist vom Übungsleiter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.

Alle Antragsformulare stehen hier für Sie zum Download bereit.

Wie lange ist die Anerkennung (Zertifizierung) gültig?

Die Anerkennung als Rehabilitationssportgruppe ist zwei Jahre gültig und berechtigt in diesem Zeitraum zur Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern.

Änderungen, die in diesem Zeitraum (Übungsleiter, Arzt, Zeit etc.) eintreten, sind dem BSSA unverzüglich mitzuteilen.