Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Ausbildungsvoraussetzungen oder zur Lizenzvergabe?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Welche Voraussetzungen benötige ich für eine Ausbildung zum/zur Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation?

Interessierte Personen für eine Ausbildung im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderung müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Vorqualifikation wird nicht vorausgesetzt. Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen.

Welche Lizenzen kann ich beim BSSA erwerben?

Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation (2. Lizenzstufe)

  • Übungsleiter:in C Breitensport Menschen mit Behinderung
  • Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation– Profil Orthopädie
  • Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation– Profil Innere Medizin
  • Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation– Profil Sensorik
  • Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation– Profil Neurologie
  • Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation– Profil Geistige Behinderung
  • Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation– Profil Psychiatrie
Welchen Umfang haben die Ausbildungen?
Die Ausbildung ist modular aufgebaut und beginnt mit der Grundlagenausbildung (Block 10/Block 20). Diese beinhaltet insgesamt 120 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Ein verkürzter Einstieg ist mit entsprechenden Vorqualifikationen möglich. Nach erfolgreicher Absolvierung oder Anerkennung der Grundlagenausbildung ist eine Teilnahme an den Profilblöcken möglich. Die Profilausbildungen umfassen für die zweite Lizenzstufe 72 Lerneinheiten. Eine Ausnahme bildet der Profilblock Innere Medizin, der einen Lernumfang von 102 Lerneinheiten aufweist.
Werden meine Vorqualifikationen durch eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss anerkannt?
Teilnehmer:innen an den Ausbildungsgängen des BSSA können bestimmte Inhalte der Ausbildung bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung wird auf Antrag immer als Einzelfallentscheidung von dem zuständigen Landes- oder Fachverband oder der DBS-Akademie geprüft.

Es gibt spezielle Sonderlehrgänge für Physio-und Ergotherapeut:innen, Fitnesstrainer:innen und Lehrer:innen

Was benötige ich für die Beantragung der Lizenz?
Nach erfolgreichem Abschluss einer Profilausbildung kann die entsprechende Lizenz beantragt werden. Dazu ist das Formular „Antrag auf Ausstellung der Lizenz“ mit allen notwendigen Dokumenten einzureichen. Dazu gehören die Teilnahmebescheinigung des Ausbildungslehrganges, der Nachweis der Ersten-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre, mind. 9 Lerneinheiten) sowie der ausgefüllte Ehrenkodex des BSSA. Der Nachweis der Vereinszugehörigkeit in einem Mitgliedsvereins des BSSA (mit Stempel und Unterschrift) muss auf dem Antragsformular zur Lizenzausstellung erfolgen.
Wie lange ist meine Lizenz gültig?

Die Übungsleiterlizenzen C- Breitensport für Menschen mit Behinderung sowie B- Sport in der Rehabilitation sind 4 Jahre gültig (Ausnahme: Lizenz Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation Innere Medizin ist 2 Jahre gültig).

Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des/der Übungsleiter:in nicht abgeschlossen. Nach vier Jahren (Ausnahme: Lizenz Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation Innere Medizin nach zwei Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen.

Wie kann ich meine Lizenz verlängern bzw. reaktivieren?
Für die Verlängerung der Lizenz ist das Formular „Antrag auf Verlängerung der Lizenz“ mit den notwendigen Fortbildungsnachweisen (mindestens 15 Lerneinheiten) einzureichen. Der Nachweis der Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des BSSA ist Voraussetzung für die Verlängerung und muss (mit Stempel und Unterschrift) auf dem Antragsformular erfolgen.

Der Antrag auf Lizenzverlängerung mit Nachweis der Fortbildungspunkte kann frühestens im letzten Quartal des Ablaufdatums der jeweiligen Lizenz eingereicht werden.

Verlängerung der Lizenzen innerhalb der Gültigkeitsdauer:

  • Eine Lizenzverlängerung setzt eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten (LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus; auch Splitting (z. B. zwei Tagesveranstaltungen mit je acht LE) ist möglich.
  • Mindestens 8 LE müssen bei Landes- und Fachverbänden des DBS absolviert werden.
  • Online durchgeführte Fortbildungen können mit max. 8 LE anerkannt werden.
  • Ausbildungen in einem weiteren Profilblock können angerechnet werden.

Reaktivierung der Lizenz nach Ablauf (Sonderregelung Lizenz Innere Medizin beachten):

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um die entsprechenden Jahre (4J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Fortbildung im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE um die entsprechenden Jahre (4J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer von mehr als drei Jahren: Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als drei Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblockes kann eine neue Lizenz beantragt werden.

Reaktivierung der Lizenz Innere Medizin nach Ablauf

  • Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um die entsprechenden Jahre (2J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Fortbildungen ab den vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE um die entsprechenden Jahre (2J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Jahren: Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblockes kann eine neue Lizenz beantragt werden.

Die auf der Homepage des BSSA und in der Verbandszeitschrift „Leben mit Sport“ veröffentlichten Fortbildungsveranstaltungen werden zur Verlängerung der Lizenzen anerkannt. Außerdem werden die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen der Landes- und Fachverbände bundesweit für die Verlängerung der Lizenzen anerkannt.

Die Anerkennung von anderen externen Fortbildungen hängt von den Inhalten ab, die den Rahmenrichtlinien des DBS entsprechen müssen. Sie wird durch den BSSA immer als Einzelfallentscheidung getroffen.

Wie hoch sind die Lehrgangsgebühren für die Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge?

Die Lehrgangsgebühren können der aktuellen Ausbildungsrichtlinie des BSSA (Punkt 4 Gebührenordnung) entnommen werden. Die Höhe der Gebühren unterteilt sich in 3 Kategorien. Durch die Bestätigung des delegierenden Mitgliedsvereins/Landesverbandes auf dem Anmeldeformular kann die Einordnung in einer kostengünstige Kategorie erfolgen.


Ausbildungsrichtlinie des BSSA – gültig ab: 01.01.2025

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Dann rufen Sie uns unter 0345 5170824 an oder senden Sie uns eine E-Mail an die Abteilung Aus- und Fortbildung.

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