Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Ausbildungsvoraussetzungen oder zur Lizenzvergabe?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Welche Voraussetzungen benötige ich für eine Ausbildung zum Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation?

Interessierte Personen für eine Ausbildung im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderung müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Vorqualifikation wird nicht vorausgesetzt. Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen.



Externer Link: Anerkennungstabelle des DBS

Welche Lizenzen kann ich beim BSSA erwerben?

Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation (2. Lizenzstufe)

  • Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation– Profil Orthopädie
  • Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation– Profil Innere Medizin
  • Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation– Profil Sensorik
  • Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation– Profil Neurologie
  • Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation– Profil Geistige Behinderung
  • Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation– Profil Psychiatrie
Welchen Umfang haben die Ausbildungen?

Die Ausbildung beim BSSA beginnt mit dem Grundlagenblock 10 für alle Lizenzen. Der Grundlagenblock 10 beinhaltet insgesamt 90 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten.

Nach erfolgreicher Absolvierung oder Anerkennung des Grundlagenblockes ist eine Teilnahme an den Profilblöcken möglich. Die Profilblöcke umfassen für die zweite Lizenzstufe 81 Lerneinheiten. Eine Ausnahme bildet der Profilblock Innere Medizin, der einen Lernumfang von 111 Lerneinheiten umfasst.

Werden meine Vorqualifikationen durch eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss anerkannt?

Teilnehmer*innen an den Ausbildungsgängen des BSSA können bestimmte Inhalte der Ausbildung bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung wird auf Antrag immer als Einzelfallentscheidung von dem zuständigen Landes- oder Fachverband oder der DBS-Akademie geprüft.



Externer Link: Anerkennungstabelle des DBS

Was benötige ich für die Beantragung der Lizenz?
Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines Mitgliedsvereins des BSSA beantragt werden. Für die Lizenzerteilung ist der Nachweis einer Erste-Hilfe-Grundausbildung mit 9 Lerneinheiten, die nicht älter als 2 Jahre sein darf, erforderlich.

Weiterhin ist der Ehrenkodex des BSSA einzureichen.

Wie lange ist meine Lizenz gültig?

Die Übungsleiterlizenz ist für insgesamt vier Jahre gültig (Ausnahme: Lizenz Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation Innere Medizin ist für zwei Jahre gültig). Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des/r Übungsleiter*in nicht abgeschlossen. Nach vier Jahren (Ausnahme: Lizenz Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation Innere Medizin nach zwei Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen.

Wie kann ich meine Lizenz verlängern?
Lizenzen können nur verlängert werden, solange die Tätigkeit bei einem Mitgliedsverein des BSSA ausgeübt wird.

Verlängerung der Lizenzen innerhalb der Gültigkeitsdauer:

  • Eine Lizenzverlängerung setzt eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten (LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus; auch Splitting (z. B. zwei Tagesveranstaltungen mit je acht LE) ist möglich.
  • Mindestens 8 LE müssen bei Landes- und Fachverbänden des DBS absolviert werden.
  • Online durchgeführte Fortbildungen können mit max. 8 LE anerkannt werden.
  • Ausbildungen in einem weiteren Profilblock können angerechnet werden.

Verlängerung der Lizenz nach Ablauf (Sonderregelung Lizenz Innere Medizin beachten):

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um die entsprechenden Jahre (4J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Fortbildung im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE um die entsprechenden Jahre (4J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer von mehr als drei Jahren: Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als drei Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblockes kann eine neue Lizenz beantragt werden.

Verlängerungen der Lizenz Innere Medizin nach Ablauf

  • Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um die entsprechenden Jahre (2J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Fortbildungen ab den vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE um die entsprechenden Jahre (2J.), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag reaktiviert.
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Jahren: Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblockes kann eine neue Lizenz beantragt werden.

Die auf der Homepage des BSSA und in der Verbandszeitschrift „Leben mit Sport“ veröffentlichten Fortbildungsveranstaltungen werden zur Verlängerung der Lizenzen anerkannt. Außerdem werden die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen der Landes- und Fachverbände bundesweit für die Verlängerung der Lizenzen anerkannt.
Die Anerkennung von anderen externen Fortbildungen hängt von den Inhalten ab, die den Rahmenrichtlinien des DBS entsprechen müssen. Sie wird durch den BSSA immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag getroffen. Alle Anträge sind mit den Inhalten und Umfängen dieser Fortbildungen in der Geschäftsstelle des BSSA einzureichen.

Wie hoch sind die Lehrgangsgebühren für die Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge?

Die Lehrgangsgebühren für Lehrgänge können der Ausbildungsrichtlinie (in der jeweils gültigen Fassung) des BSSA entnommen werden.


Ausbildungsrichtlinie des BSSA – gültig ab: 01.01.2024

Sie haben weitere Fragen an uns? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Dann rufen Sie uns unter 0345 5170824 an oder senden Sie uns eine E-Mail an die Abteilung Aus- und Fortbildung.

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