Breitensport

Der Begriff Breitensport (auch Freizeitsport) bezeichnet sportliche Aktivitäten, die hauptsächlich der körperlichen Fitness, dem Ausgleich von Bewegungsmangel sowie dem Spaß an Bewegung und Sport dienen.

Damit grenzt sich der Breitensport vom wettkampforientierten und trainingsintensiven Wettkampf- und Leistungssport ab. Breitensport wird in der Regel in der Freizeit betrieben, umfasst aber auch Schulsport und Betriebssport. Bewegung und Sport erzielen bei Menschen mit jeglicher Behinderung Effekte im physischen, psychologischen und psycho-sozialen Bereich. Die Effekte sind jedoch nicht auf jeden Menschen mit Behinderung im gleichen Maße zu verallgemeinern, sondern sind von der Intensität und Häufigkeit des Sporttreibens abhängig, sowie von den Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Ausübung der jeweiligen Sportart. Ein optimaler Effekt kann dann erreicht werden, wenn der Sportler mit Handicap eine für seine Behinderung geeignete Sportart mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ausübt. Die positiven, präventiven und rehabilitativen Effekte für Menschen mit Behinderung durch Bewegung und Sport konnten vielfach nachgewiesen werden.

Breitensport BSSA
Landeswinterspiele

Die Landeswinterspiele des BSSA sind ein Sport- und Spielfest für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Als Ausrichterverein engagiert sich jährlich der BRSV SINE-CURA in Kooperation mit dem Kreissportbund Harz. Der erste Tag der Veranstaltung wird den Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren vorbehalten, der zweite Tag den Erwachsenen.

Angeboten werden verschiedene Wettkampfdisziplinen:

  1. Rodeln
  2. Schneeballzielwurf
  3. Eisstockschießen

und zusätzliche Angebote:

  1. Kegeln
  2. Winter-Spaßolympiade

Bei Schneemangel werden folgende Wettkampfdisziplinen durchgeführt:

  1. Rodeln auf dem Rollbrett
  2. Zielwerfen auf den Schneemann
  3. Bosseln in der Turnhalle

Von 1992 bis 2016 nahmen an 24 Veranstaltungen ca. 11.000 Aktive teil. Dabei ist in den letzten vier Jahren die durchschnittliche Teilnehmerzahl auf ca. 500 gestiegen.

Landessportspiele

„Sport vermittelt Werte, die das Miteinander der Menschen fördern – dies trifft insbesondere auf dieses bundesweit einmalige Sportfest zu, bei dem Menschen mit und ohne Handicap gemeinsam als ein sportliches Tandem einen Tag verbringen.“
(Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport in Sachsen Anhalt)

Die „Landessportspiele des BSSA – gemeinsam aktiv“ bilden den Jahreshöhepunkt des Behinderten- und Rehabilitationssports in Sachsen-Anhalt und sind gleichzeitig Treffpunkt für Freizeit- und Leistungssportler des BSSA. Für Förderer und Freunde des Behindertensports ist diese Veranstaltung eine interessante Kommunikationsplattform.
Die Idee und das Motto dieses in Deutschland einmaligen Integrationssportfestes „Ein Sportler mit und ein Sportler ohne Handicap gehen gemeinsam als Team an den Start“ verdeutlichen den integrativen Charakter dieser Großveranstaltung.
Dabei soll der Wettkampfgedanke in den Hintergrund rücken und der gemeinsame Spaß beim Bewältigen der sportlichen Aufgaben an erster Stelle stehen.
An den „Landessportspielen des BSSA – gemeinsam aktiv“ können alle Interessierten, unabhängig von der Mitgliedschaft im BSSA teilnehmen.
Die Landessportspiele finden jährlich an einem anderen Ort in Sachsen-Anhalt statt, es nehmen ca. 1000 Aktive teil.

Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung

Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit. Es wird in drei Stufen vergeben: Bronze, Silber, Gold.

Das Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland und hat Ordenscharakter. Menschen mit Behinderung können es seit 1952 erwerben. Für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung ist der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit seinen 17 Landes- und 2 Fachverbänden zuständig.

Kinder mit 6 Jahren können das Sportabzeichen erstmals erwerben. Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Regelmäßiges Sporttreiben, als Vorbereitung zum Erwerb des Sportabzeichens, soll Menschen mit Behinderung vielseitige sportliche Leistungen ermöglichen und vor weiteren Erkrankungen oder Verschlechterungen der Behinderung schützen. Es soll Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit schaffen und Anreize zu regelmäßigem Sporttreiben bieten. Und es soll zur Inklusion, also zu selbstbestimmter, gleichberechtigter Teilhabe am Alltag beitragen.

Vorbereitung und Training für das Deutsche Sportabzeichen sind ideal dafür geeignet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Seit über 60 Jahren existiert ein Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, der vom DBS ständig weiterentwickelt und angepasst wird. So kann jeder Mensch nach seinen individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Auch der Erfolg wird am Ende gemeinsam gefeiert.

Für Menschen mit Behinderung, die das Deutsche Sportabzeichen ablegen wollen, gibt es folgende Behinderungsklassen, die teilweise je nach Schwere der Behinderung in Untergruppen eingeteilt sind:

  1. Allgemeine Behinderung
  2. Einseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
  3. Beidseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
  4. Einseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
  5. Beidseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
  6. Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen
  7. Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems mit Einschränkungen der Geh-/Stehfähigkeit
  8. Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems ohne Geh-/Stehfähigkeit (Rollstuhlfahrer/in)
  9. geistige Behinderung
  10. Kleinwuchs

Bedingungen und Voraussetzungen

Anforderungen zum Erwerb des Sportabzeichens sind:

  1. Ausdauer
  2. Kraft
  3. Schnelligkeit
  4. Koordination

Aus jeder der vier Kategorien muss eine Disziplin innerhalb eines Kalenderjahres erfüllt werden. Die Schwimmfertigkeit muss vor dem ersten Erwerb nachgewiesen werden. Zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mindestens 20, einer geistigen oder Lernbehinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorliegen. Die Teilnahme ist nicht möglich bei koronaren Durchblutungsstörungen, nach Herzinfarkt, Herzoperation und Schrittmacherimplantation und bei allen Erkrankungen, die zu Schüben neigen (wie z. B. Morbus Bechterew, Multiple Sklerose, Netzhautablösung, Lungentuberkulose unter Überwachung) und ähnlichen akuten Erkrankungen – es sei denn, eine „Fachärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung“ wird vorgelegt.

Für den Erwerb des Sportabzeichens empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist keine zwingende Voraussetzung. Allerdings finden viele den Weg in einen der mehr als 6.000 Vereine unter dem Dach des DBS über das Sportabzeichen.

In Sachsen-Anhalt findet in der Regel jährlich ein Sportabzeichentag statt. Schulen Vereine und Einzelpersonen haben an diesem Tag die Möglichkeit das Sportabzeichen abzulegen.

Informationen erhalten Sie in der Zeitschrift LmS sowie in der Geschäftsstelle des BSSA. Bei Bedarf wird in der Regel jährlich eine Prüferausbildung für Menschen mit Behinderung durchgeführt.

Kontakt

Ansprechpartner: Sportkoordinator Robert Strohschein
Telefon: 0345 5170824