Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung Rehasport

Sie haben Fragen zum Anerkennungsverfahren oder Zertifizierungsfristen?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung RehaSport
Was ist ein Institutionskennzeichen und wo kann ich es beantragen?
Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung.Vertragspartner, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungenerbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen. Die Vergabe und Verwendung des IK ist im Februar 1979 vonden Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung vereinbart worden. Hierbei sind der bundeseinheitlicheAufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt worden.Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und wird seit dem 1. Januar 1989 als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und fürAbrechnungszwecke verwendet (§ 293 SGB V).

Die Beantragung erfolgt bei:
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Telefon (02241 ) 23101

Welche Unterlagen müssen bei der Anerkennung eines Rehasport-Angebots eingereicht werden?
Für die Anerkennung eines Rehasport-Angebots müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Antrag „AN“ (Anerkennung der Gruppe)
Für jedes neue Rehasport-Angebot beim BSSA einzureichen.

Antrag„E“ (Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben aus der Rahmenvereinbarung)
Einmalig beim BSSA einzureichen.

Antrag „AP“ (Ansprechpartner RehaSport)
Einmalig beim BSSA einzureichen.

Antrag „M“ (medizinische Betreuung)
Verbleibt im Verein (1 x pro Arzt) und ist bei Aufforderung durch den BSSA einzureichen.

Antrag „ÜL“ (Übungsleiter)
Verbleibt im Verein (1 x pro ÜL) und ist bei Aufforderung durch den BSSA einzureichen.

Wie läuft die Prüfung des Rehasport-Angebots ab?
Die Prüfung erfolgt durch den BSSA als anerkennende Stelle. Hierbei wird anhand der Angaben auf den Antragsformularen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. Sollten alle Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt sein, so erhält der Verein vom BSSA eine Rechnung in Höhe von 20,- € für jedes neuanerkannte Angebot. Nach Zahlungseingang wird dem Verein das Zertifikat für das neue Angebot übersandt. Das Anerkennungsdatum (Beginn des Anerkennungszeitraumes) ist das Zahlungseingangsdatum.
Wie viel kostet die Anerkennung einer Rehasport-Gruppe?
Für ein beantragtes Rehabilitationssportangebot, welches die laut Rahmenvereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssport geforderten, qualitativen Parameter für die Anerkennung erfüllt, ist vom beantragenden Verein eine Gebühr in Höhe von 20,- Euro zu entrichten.
Wie lange gilt eine Anerkennung?
Jedes anerkannte RehaSport-Angebot besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren. Der Gültigkeits- bzw. Anerkennungszeitraum ist auf dem Zertifikat, welches für jedes anerkannte Angebot durch den BSSA ausgestellt wird, ersichtlich.
Was geschieht mit meinem Angebot, wenn eine Anerkennung abgelaufen ist?
Im Falle des Ablaufs eines Angebotes muss der Verein die Anerkennung für das betreffende Rehasport-Angebot mit dem Antrag „AN“ neu beantragen. In diesem Fall wird dann auch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- Euro/ Angebot fällig. Die Abrechnung der Übungseinheiten für das betreffende Rehasport-Angebot ist nur für den genehmigten Anerkennungszeitraum möglich. Übungseinheiten außerhalb eines Anerkennungszeitraumes dürfen nicht abgerechnet werden.