Ausbildungsrichtlinien

Der BSSA führt seine Ausbildungen auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB)“ und der „Richtlinien zur Ausbildung im DBS“ durch.

Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt für Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation mit dem Grundlagenblock 10 für alle Lizenzen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme dieses Blockes ist eine Teilnahme an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen möglich. Hierbei richtet sich die Wahl des Profilblockes nach der jeweiligen Zielgruppe für die man später als Übungsleiter tätig werden möchte.

Grundsätzliche Informationen zum Ausbildungssystem


Ausbildungsrichtlinie des BSSA

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungsrichtlinie des BSSA.


Ausbildungsrichtlinie des BSSA – gültig ab: 01.01.2024

Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e. V. (DBS)

Deutscher Behindertensportverband e. V.

DBS-Lehrgangsplan mit allen Infos zum Ausbildungssystem und zur Anerkennung

Deutscher Behindertensportverband e. V.

Erwerb und Gültigkeit der Lizenzen

Die Ausbildung in der zweiten Lizenzstufe umfasst insgesamt mindestens 180 Lerneinheiten. Nach erfolgreichem Abschluss erhält man die Lizenz Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation im entsprechenden Profil. Die Lizenzen entsprechen inhaltlich den Rahmenrichtlinien des Deutschen Behinderten Sportverbandes und sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die Ausbildung zu einer Lizenz muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Teilnehmer*innen an den Ausbildungslehrgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden.

Anerkannte Ausbildungsgänge entnehmen Sie bitte der Anerkennungstabelle des DBS, welche im DBS Lehrgangsplan veröffentlicht ist.

Überprüfung der Qualifikation

Finden Sie Ihren Ausbildungs- oder Studiengang nicht in dieser Übersicht, reichen Sie bitte Ihre Ausbildungsunterlagen zur Prüfung bei uns ein.

Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.

Gültigkeitsdauer der Lizenzierung

Die Lizenzen Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation sind 4 Jahre gültig, ausgenommen der Lizenzen mit dem Profil Innere Medizin, diese sind 2 Jahre gültig. Zur Verlängerung der gültigen Lizenzen sind 15 Lerneinheiten aus dem entsprechenden Bereich nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.