Ausbildungsrichtlinien

Der BSSA führt seine Ausbildungen auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB)“ und der „Richtlinien zur Ausbildung im DBS“ durch.

Erwerb der Lizenzen


Ausbildungssystem Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS)

(grafische Darstellung des Ausbildungssystems)

Ausbildungssystem

Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt mit der Grundlagenausbildung (Block 10/Block 20) für alle Lizenzen. Eine Teilnahme an der verkürzten Grundlagenausbildung (Block 20) ist nach vorheriger Prüfung der Vorqualifikation möglich. Nach erfolgreicher Absolvierung der Lizenzstufe 1 wird die Lizenz „Übungsleiter:in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ ausgestellt.

Anschließend ist eine Teilnahme an verschiedenen Profilausbildungen (Block 30-80) möglich. Nach erfolgreicher Absolvierung kann die „Übungsleiter:in B-Lizenz Sport in der Rehabilitation“ im jeweiligen Bereich beantragt werden, welche die Voraussetzung zur Anleitung von Rehabilitationssportgruppen auf ärztliche Verordnung ist. Die Lizenzen sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die Ausbildung kann bereits mit vollendetem 16. Lebensjahr begonnen werden und muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Für vorqualifizierte Interessenten bietet der BSSA oder in Kooperation mit dem sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband und dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sonderlehrgänge an. Diese Kompaktausbildungen richten sich an ausgebildete Physio- und Ergotherapeut:innen, Fitnesstrainer:innen und Lehrer:innen. Die Vorqualifikation muss mit dem Anmeldeformular zur Übungsleiterausbildung eingereicht werden.

Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e. V. (DBS)

Deutscher Behindertensportverband e. V.

DBS-Lehrgangsplan mit allen Infos zum Ausbildungssystem und zur Anerkennung

Deutscher Behindertensportverband e. V.

Gültigkeitsdauer der Lizenzierung


Die Lizenzen Übungsleiter:in C Breitensport für Menschen mit Behinderung sowie Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation sind 4 Jahre gültig, ausgenommen der Lizenzen mit dem Profil Innere Medizin, diese sind 2 Jahre gültig. Zur Verlängerung der gültigen Lizenzen sind Fortbildungsnachweise mit 15 Lerneinheiten und der Antrag zur Lizenzverlängerung einzureichen. Erfolgen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung und Beantragung der Lizenzverlängerung, verliert die Lizenz Ihre Gültigkeit. Eine Reaktivierung abgelaufener Lizenzen ist in einem bestimmten Zeitraum möglich.