Rehasport-Anbieter werden
Es bestehen drei Möglichkeiten, Rehasport-Anbieter in Sachsen-Anhalt zu werden. Der BSSA unterstützt Sie bei der in Frage kommenden Auswahl und informiert Sie über die notwendigen Regularien.
Unserer Vereine und Kooperationseinrichtungen profitieren von zahlreichen Serviceangeboten wie z. B.:
- kostengünstige Anerkennungen der Rehasport-Gruppen
- umfassende Beratung vor Ort oder in der Geschäftsstelle des BSSA
- Beratungsservice im Regionalzentrum Nord im Trägerverein VSB 1980 Magdeburg
- Netzwerktreffen und Seminare zu Rehasport-spezifischen Themen
- BSSA-Online-Seminare
Möglichkeiten für Anbieter:
Gründung eines eigenen Vereins
1. Vereinsgründung
- benötigt werden 7 Gründungsmitglieder
- Durchführung der Gründungversammlung (Ablauf: Abteilungsleiter wird gewählt; Protokoll der Abteilungsgründung wird von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben)
- Notarielle Beglaubigung des Vorstands nach § 26 BGB (ca. 50,00 €)
2. Eintragung beim Vereinsregister
Eintragung des Vereins in das Vereinsregister, dies wird beim Amtsgericht Stendal beantragt. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister (Unterschrift des Vorstands)
- Protokoll der Vereins-/Abteilungsgründung
- Satzung
- Vorstandsliste mit Privatadressen
3. Beantragung der Gemeinnützigkeit
Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Freistellung von der Körperschaftssteuer, Protokoll der Vereins-/Abteilungsgründung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
4. Beantragung der Mitgliedschaft im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB)
5. Beantragung der Mitgliedschaft im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
Für die Aufnahme in unseren Verband sind folgende Unterlagen notwendig:
- Aufnahmeantrag
- das Protokoll der Gründungsversammlung
- die Satzung in ihrer bestätigten Form
- die Eintragung in das Vereinsregister
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit (beim Finanzamt)
- Aufnahmebestätigung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB)
- Erklärung des Vereins bei Kooperation mit Einrichtungen (nur bei RehaSport und Kooperation mit Einrichtungen!)
Downloads:
- A) BSSA-Aufnahmeantrag (Juni 2020)
- B) Anlage BSSA-Aufnahmeantrag – Datenschutz
- C) Anlage BSSA-Aufnahmeantrag – Erklärung zur Zusammenarbeit mit kommerziellen Einrichtungen
- Wichtige Informationen: Aufnahmerichtlinie des BSSA
Die Aufnahmegebühr für Rehasport-Vereine beträgt 295,00 €, diese beinhaltet:
- Leitfaden für den Rehabilitationssport (inkl. Datenstick mit allen Unterlagen zum Download), eine jährliche Aktualisierung des Leitfadens erfolgt per E-Mail
- persönliche Übergabe der Aufnahmeurkunde an den Vorstand des neuen Mitgliedsvereins durch die Referentin für Rehabilitationssport des BSSA
- Artikel mit Foto in der nächsten Ausgabe der BSSA-Verbandszeitschrift „Leben mit Sport“
- Erstberatung vor Ort im Verein.
Gründung einer Abteilung Behinderten- und RehaSport in einem bestehenden Sportverein, der noch nicht Mitglied im BSSA ist
1. Gründung der Abteilung
- Voraussetzung für die Gründung einer Abteilung in einem bestehenden Sportverein ist, dass der Sportverein in seiner aktuellen Satzung die Gründung von Abteilungen als Aufgabe vorsieht. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss eine Satzungsänderung vorgenommen werden, die beinhaltet, dass Abteilungen gegründet werden können.
(Hinweis: die Durchführung des Rehabilitationssports muss im Zweck der Satzung verankert sein.) - Eine Satzungsänderung muss zwingend notariell beglaubigt und dem Vereinsregister gemeldet werden.
- benötigt werden 3 Gründungsmitglieder
- Durchführung der Gründungversammlung (Ablauf: Abteilungsleiter wird gewählt; Protokoll der Abteilungsgründung wird von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben
2. Beantragung der Mitgliedschaft im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
Für die Aufnahme in unseren Verband sind folgende Unterlagen notwendig (siehe Formular Aufnahmeantrag):
- Aufnahmeantrag
- das Protokoll der Abteilungsgründung
- die Satzung in ihrer bestätigten Form
- die Eintragung in das Vereinsregister
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit (beim Finanzamt)
- Aufnahmebestätigung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB)
- Erklärung des Vereins bei Kooperation mit Einrichtungen (nur bei RehaSport und Kooperation mit Einrichtungen!)
Downloads:
- A) BSSA-Aufnahmeantrag (Juni 2020)
- B) Anlage BSSA-Aufnahmeantrag – Datenschutz
- C) Anlage BSSA-Aufnahmeantrag – Erklärung zur Zusammenarbeit mit kommerziellen Einrichtungen
- Wichtige Informationen: Aufnahmerichtlinie des BSSA
Die Aufnahmegebühr für Abteilungen „Behinderten- und RehaSport“ beträgt 295,00 €, diese beinhaltet:
- Leitfaden für den Rehabilitationssport (inkl. Datenstick mit allen Unterlagen zum Download),eine jährliche Aktualisierung des Leitfadens erfolgt per E-Mail,
- persönliche Übergabe der Aufnahmeurkunde an den Vorstand des neuen Mitgliedsvereins durch die Referentin für Rehabilitationssport des BSSA,
- Artikel mit Foto in der nächsten Ausgabe der BSSA-Verbandszeitschrift „Leben mit Sport“,
- Erstberatung vor Ort im Verein.
Rehasport ohne Vereinsgründung
Rehasport ohne Vereinsgründung – Kooperation mit einem Sportverein, der bereits Mitglied im BSSA ist
Ihre Einrichtung/Praxis wird Kooperationspartner und offizielle Übungsstätte in einem unserer Mitgliedsvereine.
Folgende Kooperationsmodelle sind möglich:
- Kooperation mit einem Sportverein mit Sitz im Ort der Physiotherapie
- Kooperation mit einem Sportverein, der in Sachsen-Anhalt regional- bzw. überregional arbeitet
Grundsätzlich gilt:
- rechtlicher Anbieter des Rehasports ist immer der Verein
- die Abrechnung des Rehasports erfolgt über den Verein
- Vorstand des Vereins haftet!
- deshalb ist es zwingend notwendig einen Kooperationsvertrag zu schließen (Regeln und Pflichten müssen eindeutig geklärt werden)
Sie benötigen einen Antrag oder haben eine Frage an uns?
Dann rufen Sie uns unter 0345 5170824 an oder senden Sie eine E-Mail an die Abteilung Rehabilitationssport.
Ansprechpartnerin: Doreen Seiffert