Liebe Sportfreund*innen,

gemäß der Verordnung zur Änderung der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.06.2021 (gültig bis 29.06.2021) sind weitere Lockerungen im Rehabilitations- und Gesundheitssport möglich.
Die neuen Öffnungsschritte (§ 13) orientieren sich an den Inzidenzen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte. Bitte beachten Sie auch weitere regionale Festlegungen.

In unserer Übersicht finden Sie alle aktuell gültigen Regelungen zur Durchführung des Sports. (PDF)


Übersicht zur 13. Eindämmungsverordnung Stand 01.06.2021 (PDF)

Aktuelle Informationen

Bildautor*in: BSSA