Was bedeutet das konkret?
Herzsportgruppen können ab 01.09.2021 in Sachsen – Anhalt abweichend von Ziffer 12.2 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011 ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. In diesen Fällen ist die zusätzliche Absicherung in Notfallsituationen notwendig und kann in verschiedenen Varianten sichergestellt werden.
Daraus ergeben sich folgende Durchführungsvarianten von Herzsportgruppen:
1. Herzsportgruppenärzt*in ist ständig anwesend (klassische Herzsportgruppe, wie bisher)
2. Herzsportgruppenärzt*in ist nicht ständig anwesend
Die Absicherung der Notfallsituation erfolgt durch:
- die ständige Anwesenheit einer Rettungskraft, oder
- die ständige Bereitschaft des*der Herzsportgruppenärzt*in oder
- die ständige Bereitschaft einer Rettungskraft.
Alle Informationen zur Neuregelung im Herzsport erfahren Sie in der Online-Schulung des DBS. Als Service des DBS ist diese Veranstaltung für alle Vereine und deren Mitarbeiter*innen kostenfrei.
Wir empfehlen allen Vereinen, die an der Umsetzung der neuen Möglichkeiten Interesse haben, dringend die Teilnahme an der DBS Online-Schulung.
Folgende Termine werden angeboten:
- Infoveranstaltung 1
Samstag, 10. Juli 2021 von 10 bis 12 Uhr - Infoveranstaltung 2
Samstag, 31. Juli 2021 von 10 bis 12 Uhr
Die Anmeldung zur Online-Schulung erfolgt über den Link in der Ausschreibung (siehe Anlage 1).
Herzsportgruppe
Bildautor: Michael Deutsch