Aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen haben der Bund und die Länder am 28.10.2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.

Der BSSA war in den letzten Tagen in direkter Abstimmung mit dem Sozial- und Innenministerium und hat alles versucht, damit der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Sachsen-Anhalt weitergeführt werden kann. Erfreulicherweise können wir Ihnen heute mitteilen, dass im Ergebnis der Pressekonferenz des Landes Sachsen-Anhalts am 29.10.2020 der ärztlich verordnete Rehabilitationssport stattfinden darf. Die Entscheidung zur Fortführung liegt jedoch bei den Vereinen. Die Landesregierung hat lediglich den rechtlichen Rahmen zur Fortführung gegeben. Weiterhin sind die Festlegungen der jeweiligen Kommunen und Landkreise relevant.

Der BSSA hat in Abstimmung mit dem Landessportarzt Dr. Lars Homagk seine Kriterien zur Durchführung des Rehasports der aktuellen Situation angepasst. Die aktuellen Kriterien zur Durchführung des Rehasports stehen hier für den Download zur Verfügung:

Downloads: Kriterien zur Durchführung des Rehabilitationssports


BSSA

Bildautor: pandamedien