BSSA aktuell

Aktuelle Informationen für unsere BSSA-Mitgliedsvereine

FAQ

Das müssen Sie jetzt wissen

01.07.2022 - 5. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Liebe Sportfreund*innen, gern übermitteln wir Ihnen heute weitere wichtige Informationen:

1. Informationen zum BSSA-Hauptausschuss, dem beschlussfassenden Gremium zwischen den Verbandstagen

Im April diesen Jahres wurden im Umlaufverfahren zwei Punkte einstimmig beschlossen:

  • Haushaltsplan 2022
  • Höhe des Jahresbeitrages für die in der neuen Satzung erstmalig aufgeführten Fördermitglieder in drei Kategorien: 1.000,-, 2.000,-, 5.000,- EUR.

Am 25. Juni 2022 trafen sich erstmalig in der neuen Legislatur die Mitglieder des Hauptausschusses des BSSA im H+ Hotel Halle-Peißen in Präsenz.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

  • Leitbild des BSSA
  • Agenda 2026- Position zur strategischen Arbeit
  • Jahresabschluss 2021
  • Änderungen in den Richtlinien Finanzen und Ausbildung
  • BSSA-Leistungssportkonzeption, zur Änderung der Geschäftsordnung
  • Richtlinie Sanktionen

Im Ergebnis einer lebendigen Diskussion zu einem neuem Beitragssystem für BSSA-Mitgliedsvereine wurde die Beschlussfassung vertagt, so dass auch die Diskussionsbeiträge des Hauptausschusses in ein neues Beitragssystem mit einfließen können.

2. BSSA startet neues Projekt: „Post-Covid – Aufbau von Rehasport-Gruppen für Betroffene“

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Deutschland nachweislich mehr als 2,9 Millionen Menschen an COVID-19 erkrankt. Auch nach Abklingen der Akutbeschwerden können die Betroffenen noch unter internistischen-, neurologischen- und psychischen Beschwerden leiden. Selbst leichte Verläufe von Covid-19 können mitunter schon schwerwiegende Spätfolgen haben (Fatigue-Syndrom, chronischer Müdigkeit, Erschöpfung und Atemnot). Im Rahmen der Nachsorge von Betroffenen spielt der ärztlich verordnete Rehabilitationssport eine entscheidende Rolle. Das war für den BSSA ein wesentlicher Ansatz, das neue BSSA-Projekt: „Post-Covid – Aufbau von Rehasport-Gruppen für Betroffene“ zu initiieren.

Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen neue Angebote für Menschen mit einer Post-Covid Symptomatik aufzubauen bzw. die Patient*innen je nach ihrer Symptomatik in bestehende Rehasport-Gruppen zu integrieren. Anfang Juni startete die erste Projektphase mit einer Online- Auftaktveranstaltung mit Medizinern und Fachexpert*innen. Prof. Dr. Axel Schlitt (Paracelsus-Klinik Bad Suderode), Prof. Dr. Karin Kluge, Dr. Per Schüller (Median Klinik Flechtingen) und Christiane Peucker (Vizepräsidentin Bildung des BSSA) beteiligen sich aktiv an der inhaltlichen Arbeit des Projektes.

Ab 01. September 2022 können sich interessierte Mitgliedsvereine an der Projektarbeit beteiligen.

Was ist geplant?

  • 17.09.2022 Präsenz-Auftaktveranstaltung für alle beteiligten Mitgliedsvereine in der Paracelsus-Harz Klinik (siehe Anlage 1)
  • Durchführung von Projekttagen (z. B. in der Median Klinik in Flechtingen)
  • Erarbeitung eines Übungsleiter*innen Manuals
  • Durchführung einer Fortbildung
  • finanzielle Förderung der beteiligten Mitgliedsvereine (500,00 € pro Verein) für die Einordnung der ersten 15 Teilnehmer*innen/Mitglieder mit Post-Covid-Symptomatik in den Verein (Nachweis Übersicht Namensliste –
    Förderzeitraum: 01.09.2022 – 31.12.2023)
  • Erarbeitung von Flyern und Infomaterialien

Wie erfolgt die Anmeldung für interessierte Mitgliedsvereine?

Haben Sie Interesse sich mit Ihrem Verein am Projekt zu beteiligen? Dann melden Sie Ihren Verein und die verantwortlichen Mitarbeiter*innen bis zum bis 08. Juli 2022 (siehe Anmeldeformular, Anlage 2) verbindlich an.

3. Einladung zum BSSA-Online-Seminar „Möglichkeiten zur Gewinnung von Übungsleiter*innen“

Im Rahmen der Übungsleiter*innen Kampagne plant der BSSA eine Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG). Die Hochschule bildet über 8000 duale Studierende in Bachelor- und Master Studiengängen (z. B. Bachelor Gesundheitsmanagement) bundesweit aus → https://www.dhfpg.de/ In Sachsen-Anhalt nutzen bereits Fitness- und Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit duale Studierende in Ihrer Einrichtung zu beschäftigen. Aus Sicht des BSSA ist die Beschäftigung dualer Studierender eine weitere Möglichkeit für unsere Mitgliedsvereine, um Personal bzw. Übungsleiter*innen zu gewinnen. Demzufolge plant der BSSA die Kooperation mit der DHfPG, um Studierende über die Möglichkeit der Übungsleitertätigkeit im Sportverein zu informieren. Weiterhin besteht ab sofort die Möglichkeit für alle Mitgliedsvereine die Jobbörse der DHfPG → https://www.aufstiegsjobs.de/ zu nutzen und freie Stellen kostenfrei zu inserieren.

Um weitere Möglichkeiten der Übungsleiter*innen Gewinnung zu diskutieren sowie die DHfPG-Hochschule kennenzulernen laden wir Sie und Ihre Mitarbeiter*innen herzlich zu unserem Online-Seminar „Möglichkeiten zur Gewinnung von Übungsleiter*innen“ ein.
Termin: Mittwoch, 21.09.2022 (17:00 – 19:00 Uhr)
Inhalte:

  • Vorstellung von Möglichkeiten/Ideen zur Gewinnung von Übungsleiter*innen (Impulse vom: VSB 1980 Magdeburg & GRSV Elsteraue)
  • Vorstellung der Hochschule (DHfPG) → Möglichkeiten der Einstellung eines/r dualen Studierenden im Verein

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 02.09.2022 eine E-Mail an d.seiffert@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Online-Infoveranstaltung. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

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Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen weiterhin viel Energie und einen schönen Sommer, jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

05.04.2022 - 4. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Sportfreund*innen, gern übermitteln wir Ihnen heute weitere wichtige Informationen:

1. Sport wieder ohne Einschränkungen möglich!

Gemäß der am 31.03.2022 beschlossenen 17. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts darf der gesamte Sport (u. a. Gesundheitssport ohne Verordnung und der Rehabilitationssport) seit 03.04.2022 wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden, das bedeutet, dass z. B. das 3-G-Zugangsmodell nicht mehr zum Einsatz kommen muss.
Das Land Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um. Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt laut Paragraf 2 der Verordnung nur noch in bestimmten Bereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser oder dem Öffentlichen Personennahverkehr. Jedoch werden das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, die Einhaltung der Mindestabstände sowie die regelmäßige Testung weiterhin empfohlen. Im Rahmen des Hausrechts ist es weiterhin möglich, Schutzvorkehrungen zu treffen, wie zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes.

Die von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022 (Anlage 1)

2. Verlängerung der Corona-Zulagen

Erfreulicherweise können wir Ihnen heute mitteilen, dass alle Krankenkassen und die Rentenversicherung die Corona-Zulagen verlängern.

  • Vdek → Verlängerung der Corona-Zulage von 10 Prozent/Teilnehmer*in/Übungsstunde bis zum 23.09.2022
  • Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland → Verlängerung der Corona-Zulage von 0,25 €/Teilnehmer*in/Übungsstunde bis zum 30.06.2022
  • Primärkassen → Verlängerung der Corona-Zulage von 0,30 €/Teilnehmer*in/Übungsstunde bis zum 30.06.2022

Die aktualisierte Übersicht der Kostensätze im Rehasport erhalten Sie mit dieser E-Mail (Anlage 2).

3. Informationen zur Aus- und Fortbildung

3.1 Änderung der Zugangsvoraussetzungen

Ab 01.04.2022 gilt in allen Aus- und Fortbildungslehrgängen das 3G+ Zugangsmodell verpflichtend für alle Teilnehmer*innen von Präsenzlehrgängen (mit Nachweis).

3.2 Sonderlehrgang Innere Medizin

Da der Sonderlehrgang Innere Medizin B22-ÜB04 im April aus verschiedenen Gründen leider abgesagt werden musste, freuen wir uns besonders Ihnen zeitnah einen alternativen Termin anbieten zu können:

Lehrgang: B-22-ÜB14 – Block 40 (60 LE)
Sonderlehrgänge Physiotherapeut*innen/Ergotherapeut*innen
Termin: 21.06.-24.06.22 – 27.6.-28.06.22 in Halle (Saale)
Meldeschluss: 25.04.22*
Kosten: BSSA-Mitglieder 345,- Euro/ DBS-Mitglieder 520,- Euro/ Sonstige 920,- Euro (ohne Übernachtung und Verpflegung)

*Spätere verbindliche Anmeldungen sind natürlich möglich.

Dieser Sonderlehrgang richtet sich ausschließlich an Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen, welche bereits eine Übungsleiterlizenz B „Sport in der Rehabilitation“ oder zumindest den Block 10 (Grundausbildung) absolviert haben und Interesse daran haben, Rehabilitationssportgruppen im Bereich der Inneren Medizin (z. B. für Patient*innen mit Herz- /Kreislauferkrankungen, COPD, Long-COVID, Diabetes mellitus, Asthma/Allergien, Nierenerkrankungen) anzuleiten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie im Verein Werbung für diese Ausbildung machen könnten.

Anmeldung können direkt an s.gebhardt@bssa.de per Mail auf dem angefügten Anmeldeformular (Anlage 3) gesendet werden. Bitte nicht vergessen, den entsprechenden Vorqualifikationsnachweis (Berufsurkunde und Nachweis Block 10/Lizenz) mit anzufügen.

Bei Fragen ist Silke Gebhardt grundsätzlich dienstags, donnerstags und freitags telefonisch in der Geschäftsstelle, sonst auch immer gerne per Mail erreichbar.

4. Aktualisierung Leitfaden für den Rehabilitationssport

Die Aktualisierung des Leitfadens für den Rehabilitationssport ist abgeschlossen. Alle Neuregelungen u. a. zur Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01.01.2022 und zur Erhöhung des Mindestlohns wurden eingefügt. Alle Mitgliedsvereine, die den Leitfaden bereits im Rahmen der Aufnahmegebühr oder selber käuflich erworben haben, haben die kostenfreie Aktualisierung per E-Mail erhalten.

Sie haben noch keinen Leitfaden für Rehabilitationssport in Ihrem Verein? Dann können Sie diesen direkt per Bestellformular (Anlage 4) bestellen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bestellformular per E-Mail an d.seiffert@bssa.de und sie erhalten nach Zahlungseingang den Leitfaden per Post zugesandt.

Der praxisorientierte Leitfaden gibt Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen einen Überblick über folgende Themen:
  • Rechtliche Grundlagen des Rehabilitationssports
  • Grundlagen der Buchhaltung und des Steuerrechts im Verein
  • Der Weg zur eigenen Rehasportgruppe im Verein
  • Personalmanagement im Verein
  • Marketing im Verein
  • Organisierung des Rehabilitationssports
  • Abrechnung des Rehabilitationssports
  • Datenschutz im Verein

Der Leitfaden beinhaltet einen Datenstick mit zahlreichen Anlagen zum Download, z. B. Formulare, Anträge und Kopiervorlagen, die den Vereinen ein effektives Arbeiten ermöglichen.

Der Leitfaden Rehabilitationssport inkl. Datenstick kostet für Mitgliedsvereine und Übungsleiter*innen des BSSA 39,- € (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten.

5. Einladung BSSA-Online Infoveranstaltung „Neuregelungen im Herzsport“

Seit 01.01.2022 gelten Neuregelungen für die Durchführung der Herzsportgruppen im Rehasport. Alle Fragen zur Neuregelung und Umsetzung im Herzsport sowie zur Anerkennung der Rehasport-Gruppen können Sie in unserer BSSA-Online Infoveranstaltung stellen.

Wir laden alle interessierten Mitgliedsvereine herzlich am Montag, 25.04.2022, um 17:00 Uhr, zur BSSA-Online Infoveranstaltung ein.
Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis spätestens 20.04.2022 eine E-Mail an d.seiffert@bssa.de, dann erhalten Sie anschließend Ihre Zugangsdaten zur Online-Infoveranstaltung. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

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Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen weiterhin viel Energie und Erfolg, jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

04.03.2021 - 3. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Liebe Sportfreund*innen, gern übermitteln wir Ihnen heute weitere wichtige Informationen:

1. Informationen zur neuen Eindämmungsverordnung

Gemäß der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung treten ab Freitag, 4. März 2022 neue Corona-Regelungen in Kraft (gültig bis 19. März 2022, siehe Anlage 1).
Was bedeutet das für den Sportbetrieb?

  • Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport darf wie bisher mit der Anwendung der 3-G Regel durchgeführt werden.
  • Der organisierte Sportbetrieb (u. a. Gesundheitssport – ohne ärztliche Verordnung) darf ab 4. März 2022 ebenfalls unter Anwendung der 3-G-Regel durchgeführt werden.

2. Neue Vergütungssätze DRV Bund ab 1. März 2022

Laut Information des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) erhöht die Deutsche Rentenversicherung Bund ab 1. März 2022 die Kostensätze im Rehasport. Die aktualisierte Übersicht der Kostensätze im Rehasport erhalten Sie mit dieser E-Mail (Anlage 2).

3. Informationen zur Haftplicht-Versicherung im Herzsport

3.1 Versicherung einer Rettungskraft

Als kostenfreie Serviceleistung für seine Mitgliedsvereine hat der BSSA für betreuende Herzsportgruppen Ärzt*innen im Rehasport, die im Angestelltenverhältnis z. B. in einer Klinik arbeiten oder auch für Ärzt*innen im Ruhestand, eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Versicherung abgeschlossen. Die Kosten der Versicherung trägt der BSSA. Seit 1. Januar 2022 können auch sog. Rettungskräfte (Physican Assistent, Rettungsassistent*in, Notfallsanitäter*in, Rettungssanitäter*in oder Fachkrankenpflegekräfte für Intensivpflege und Anästhesie) Herzsportgruppen im Rehasport betreuen.
Diese sind ab sofort ebenfalls Bestandteil des Versicherungsvertrages.
Die ARAG versichert die neue Berufsgruppe ebenfalls im Rahmen der bestehenden Verträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung.

3.2 ARAG-Versicherung

Laut Information der ARAG-Versicherung wurde der Unfallversicherungsschutz für privates Sporttreiben und für die Teilnahme an sportlichen Online-Angeboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 30.07.2022 verlängert.

4. Therapie Messe Leipzig

Vom 24. März bis 26. März 2022 findet die Messe „therapie Leipzig“ auf dem Messegelände in Leipzig statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird der BSSA nicht wie in den vergangenen Jahren mit einem Informationsstand vor Ort teilnehmen. Unabhängig davon beteiligt sich der BSSA aktiv am Kongressprogramm. Alle Vorträge des BSSA finden Sie im Infoflyer im Anhang (Anlage 3). Unsere Referent*innen freuen sich auf bekannte Gesichter aus den Mitgliedsvereinen des BSSA. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Homepage der Messe: https://www.therapie-leipzig.de/de/

5. Informationen zum 3. Sportkongress des LSB Sachsen-Anhalt

Am 2. April 2022 findet von 9.00 – 17.30 Uhr der 3. Sportkongress des LSB Sachsen-Anhalt e.V. an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg statt. Das alle drei Jahre ausgetragene Veranstaltungshighlight steht 2022 unter dem Motto “Gemeinsam.Zukunft.Bewegen.”
Vorstände, Übungsleiter*innen, weitere Vertreter*innen aus Sportvereinen

Programm 3. Sportkongress des LSB:
Neben der am 2. April 2022 in Magdeburg stattfindenden Tagesveranstaltung umfasst das Programm des 3. Sportkongresses des LSB Sachsen-Anhalt vorgeschaltete Online-Seminar-Wochen<https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/onlineseminarwochen.php>. Diese finden auf der digitalen Austauschplattform LSB SportCampus statt und bieten neben der Teilnahme an verschiedenen Online-Seminaren auch den Austausch mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden vorab an.

Im Rahmen der Blended Conference besteht außerdem die Möglichkeit am Kongresstag, dem 2. April 2022, digital an ausgewählten Themen des Programms teilzunehmen, da eine Auswahl von Arbeitskreisen als hybride Veranstaltung durchgeführt wird.
Eine Übersicht der jeweiligen Angebote finden Sie kompakt in den beiden Übersichten (Anlagen 4 und 5) ausführlich dargestellt.
Die Anmeldung zum Sportkongress erfolgt direkt beim LSB Sachsen-Anhalt:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/sportkongress2022.php

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Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen weiterhin viel Energie jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

02.02.2022 - 2. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Liebe Sportfreund*innen, gern übermitteln wir Ihnen heute weitere wichtige Informationen:

1. Verlängerung der Eindämmungsverordnung

Die aktuellen Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden um weitere 4 Wochen, bis zum 24.02.2022 verlängert. Somit darf, gemäß der fünften Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 27.01.2022, der ärztlich verordnete Rehabilitationssport weiterhin mit der Anwendung der 3-G Regel stattfinden (Anlage 1).

2. Fortführung der Corona-Zulage (Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland)

Die Corona-Zulage von 0,25 €/Teilnehmer*in/Übungsstunde wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland bis zum 19. März 2022 weiterhin gewährt (Anlage 2).

3. Einladung BSSA-Online Seminare

Als Service-Angebot für unsere Mitgliedsvereine und deren Übungsleiter*innen plant der BSSA weitere BSSA-Online Seminare.

Thema: Rehasport – gut organisiert

Termin: Mittwoch, 02.03.2022
Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr

Inhalte: neue Rahmenvereinbarung, Änderungen Herzsport, Anerkennung Rehasport-Gruppen, Abrechnung Rehasport, Umsetzung des Rehasports im Verein

Zielgruppe: Vorstandsmitarbeiter*innen, Übungsleiter*innen, Büromitarbeiter*innen
Referent*innen: Doreen Seiffert, Birgit Strackeljan
Meldeschluss: 25.02.2022

Thema: Vereinsrecht – Fit für den Vorstand

Termin: Montag, 28.03.2022
Zeit: 18:00 – 21:00 Uhr

Inhalte: aktuelle Entwicklungen in der Vereins- und Vorstandsarbeit und Folgen für den Verein (u. a. Verlängerung COVID-19-Gesetz)

Zielgruppe: Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen
Referent*innen: Stefan Wagner (Jurist)
Meldeschluss: 25.02.2022

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte bis 25.02.2022 eine E-Mail mit dem Namen und den Termin des Seminars an info@bssa.de. Ihre Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung. Notwendig ist ein Rechner/Handy mit Kamera und integriertem Lautsprecher und Mikrofon. Alternativ können auch externe Kopfhörer genutzt werden.

Als Serviceleistung des BSSA sind die Online-Seminare während der Corona-Pandemie für alle Mitgliedsvereine auch weiterhin kostenfrei!
(Hinweis: Es werden keine Lerneinheiten zur Verlängerung der Übungsleiterlizenzen vergeben.)

4. Informationen zum 3. Sportkongress des LSB Sachsen-Anhalt

Zielgruppen: Vorstände, Übungsleiter*innen, weitere Vertreter*innen aus Sportvereinen

Programm 3. Sportkongress des LSB:
Neben der am 2. April 2022 in Magdeburg stattfindenden Tagesveranstaltung umfasst das Programm des 3. Sportkongresses des LSB Sachsen-Anhalt vorgeschaltete Online-Seminar-Wochen. Diese finden auf der digitalen Austauschplattform LSB SportCampus statt und bieten neben der Teilnahme an verschiedenen Online-Seminaren auch den Austausch mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden vorab an.
Im Rahmen der Blended Conference besteht außerdem die Möglichkeit am Kongresstag, dem 2. April 2022, digital an ausgewählten Themen des Programms teilzunehmen, da eine Auswahl von Arbeitskreisen als hybride Veranstaltung durchgeführt wird.
Eine Übersicht der jeweiligen Angebote finden Sie kompakt in den beiden Übersichten (Anlagen 3 und 4) ausführlich dargestellt.

Die Anmeldung zum Sportkongress erfolgt direkt beim LSB Sachsen-Anhalt:

https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/sportkongress2022.php


Wir wünschen allen Mitgliedsvereinen und Ihren Mitarbeiter*innen weiterhin viel Energie jedoch das Wichtigste – bleiben Sie/bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volkmar Stein (Präsident)
Andrea Holz (Geschäftsführerin)

25.01.2021 - 1. Information für BSSA-Mitgliedsvereine im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Liebe Sportfreunde, liebe Sportfreundinnen, wir hoffen, dass Ihr/Sie alle gesund ins Jahr 2022 gestartet seid/sind.

Neues Jahr, neues Glück – und wir hoffen auf ein weniger herausforderndes Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr. Sehr erfreulich war, dass zu unserer Online-Jahres-Auftaktveranstaltung letzten Freitag 45 Teilnehmer*innen aus unseren Vereinen dabei waren. Daran anknüpfend möchten wir heute allen BSSA-Mitgliedsvereinen zwei wichtige Informationen zukommen lassen und bitten um Rückmeldung bis zum 04.02.2022.

1. Bewerbung für Mitbestimmung über alle Beschlüsse des Verbandes in der Legislatur 2022 – 2026 im Hauptausschuss des BSSA

Der Hauptausschuss als das beschlussfassende Gremium des BSSA zwischen den Verbandstagen findet satzungsgemäß jährlich einmal statt. Die erste Tagung in der neuen Legislatur findet am 23.04.2022 im H+ Hotel Halle-Peißen statt; gegebenenfalls bereits mit Anreise am Vorabend; dies steht jedoch auf Grund der aktuellen Infektionslage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Ab 2023 tagt der Hauptausschuss wieder einmal im Oktober/November des Jahres.

Aktuell sind von den satzungsmäßig zur Verfügung stehenden 30 Plätzen der Vereinsvertreter (15 aus den nördlichen Landkreisen und 15 aus den südlichen Landkreisen) noch 18 Plätze frei. Die Bewerbungsfrist endet am 04.02.2022.
Das Formular für die Bewerbung ist als Anlage beigefügt.

2. Online-Fragebogen zu bisherigen und zukünftigen Serviceleistungen und Arbeitsschwerpunkten des BSSA

Unser Verband lebt durch seine Mitgliedsvereine und deren Mitwirkung. Die Zufriedenheit unserer Mitgliedsvereine ist uns sehr wichtig. Deshalb möchten wir Sie und Ihre Mitarbeiter*innen an der Weiterentwicklung unseres Verbandes beteiligen und Ihre Meinung, Bedürfnisse und Wünsche ermitteln.

Nehmen Sie sich bitte fünf Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen bis zum 04.02.2022. Vielen Dank!!

Hier ist der Link: https://www.surveymonkey.de/r/9JQWSXN

Die Ergebnisse werden Bestandteil der ersten Hauptausschusstagung sowie der weiteren Planung von Arbeitsschwerpunkten in der neuen Legislatur sein.

Teilnehmer des Verbandstages am 5.11.2021, die den Fragebogen vor Ort in Papierform aufgefüllt haben, betrachten diesen Punkt bitte als gegenstandslos.



Mit sportlichen Grüßen
Dr. Volkmar Stein (Präsident) und Andrea Holz (Geschäftsführerin)